Das 1x1 der Hygiene-Regeln |
Gefäße von Patienten oder Originalrezepte für eine Rezeptur dürfen wegen der Kontaminationsgefahr nicht in den Herstellungsbereich verbracht werden. Produktberührende Teile desinfiziert die PTA unmittelbar vor Gebrauch mit einer Alkohol-Wasser-Mischung geeigneter Konzentration, etwa 2-Propanol 70 % [V/V)]). Vorratsgefäße werden nach der Entnahme sofort wieder verschlossen. Die Herstellung erfolgt stets zügig, am besten von links nach rechts, und wird auch nicht zum Bedienen von Kunden unterbrochen. Die Zubereitung selbst und produktberührende Teile sollten möglichst nicht berührt werden.
Wer husten oder niesen muss, wendet sich dazu vom offenen Produkt ab, auch gesprochen wird nicht in Produktrichtung. Am besten erfolgen Absprachen bereits vor der Herstellung, um das Sprechen während der Herstellung vermeiden zu können. Bei der Entnahme von Proben und Teilmengen darf man den Reinheitsstatus nicht beeinträchtigen. Der Patient sollte das Arzneimittel hygienisch aus dem Abgabebehältnis entnehmen können. Angebrochene Packmittelgebinde werden so gelagert, dass sie nicht nachträglich verschmutzen können. Werden im Ausnahmefall Packmittel wiederverwendet, beispielsweise Glasflaschen, bedarf es einer ausreichenden Reinigung und Sterilisation beziehungsweise Desinfektion außerhalb des Herstellungsbereiches. Das Team sollte dazu eine Arbeitsanweisung vorzeigen können.
Abfälle, die bei der Herstellung anfallen, werden in geeigneten Behältern mit Einhängebeuteln gesammelt und täglich entsorgt.
Der Hygienestatus der Apotheke gehört regelmäßig, das bedeutet mindestens einmal jährlich, auf den Prüfstand. Möglich ist dazu die Teilnahme an externen Qualitätsprüfungen. Das Hygiene-Monitoring als Ringversuch des Zentrallabors Deutscher Apotheker (ZL) kann zum Beispiel zeigen, ob die Hygienemaßnahmen erfolgreich sind. Die Untersuchungen dienen auch dazu, Hauptkontaminationsquellen zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu etablieren. Sogenannte Abklatschtests offenbaren die Keimbelastung bestimmter Oberflächen. Die Apotheke erhält dazu Agarplatten, die an die zu testenden Oberflächen, also zum Beispiel Hände, Kittel oder Arbeitsflächen, gedrückt und anschließend an das ZL gesendet werden. Zusätzlich kann eine Luftkeimzahlbestimmung mit Sedimentationsplatten durchgeführt werden. Dazu werden Platten über vier Stunden offen aufgestellt. Das Ergebnis gibt Auskunft über den Keimstatus in der Raumluft. Zu den möglichen Leistungen des ZL gehört auch eine mikrobiologische Prüfung von Rezepturarzneimitteln.
Überschreitet die Apotheke einzelne Akzeptanzwerte, unterstützt das ZL mit Optimierungsvorschlägen. Weist zum Beispiel der Boden in der Rezeptur eine hohe Keimbelastung auf, kann der Austausch von Mehrwegputzlappen gegen Einweglappen helfen. Eine weitere Maßnahme ist, dass die Mitarbeiter in den Herstellungsräumen nur eigens dafür bereitgestelltes Schuhwerk tragen. Gegenstände, die auf dem Boden abgestellt werden, werden erst auf die Arbeitsfläche gestellt, nachdem sie gereinigt worden sind. Werden neue Hygieneregeln etabliert, ist es wichtig, das ganze Team auch entsprechend zu schulen und dies aufzuzeichnen.