| Katja Egermeier |
| 12.01.2026 10:00 Uhr |
Manche Menschen reagieren auf bestimmte Duftstoffe mit einer Kontaktallergie; es können dauerhaft Beschwerden wie Juckreiz, Hautausschlag, Rötungen und Schwellungen auftreten. Damit Betroffene möglichst viele problematische Stoffe vermeiden können, wird ab August die Kennzeichnungspflicht für Kosmetika erweitert. Dann müssen zu den bisher 24 deklarationspflichtigen Duftstoffen weitere 56 einzeln angegeben werden.
Die Pflicht gilt bei Konzentrationen von mehr als 0,001 Prozent in Produkten, die auf der Haut verbleiben, wie Cremes, Lotionen, Sonnenschutz oder Make-up. Für Produkte, die mit der Haut in Berührung kommen, jedoch abgespült werden (Shampoo, Duschgel, Seife), greift die Kennzeichnungspflicht ab einer Konzentration über 0,01 Prozent. Die Kennzeichnungspflicht gilt aktuell nur für Produkte, die neu auf den Markt gebracht werden. Ab August dieses Jahres müssen jedoch alle Kosmetikprodukte gekennzeichnet sein.