Das gehört in die Hausapotheke für Kinder |
Katja Egermeier |
26.02.2024 16:00 Uhr |
Kinder dürfen keine Medikamente für Erwachsene erhalten – auch nicht in geringerer Dosierung. / Foto: Adobe Stock/Africa Studio
In eine solche Kinder-Hausapotheke gehören laut BZgA ausdrücklich nur Arzneimittel, die auch für Kinder geeignet sind und vom Kinderarzt empfohlen oder verordnet wurden. Diese sind in der Zusammensetzung und Dosierung auf den kindlichen Organismus abgestimmt. Denn der kindliche Körper reagiert auf viele Wirkstoffe anders als ein ausgewachsener Körper, wie die Bundeszentrale erklärt. Selbst in sehr geringen Dosen könne ein für Erwachsene zugelassenes Medikament unter Umständen gefährlich werden. So zum Beispiel der Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS), der in gängigen Schmerzmitteln wie Aspirin enthalten ist. Dieser könne bei Kindern zu einer seltenen, aber sehr gefährlichen Hirn- und Lebererkrankung führen – weshalb ASS bei Kindern unter 12 Jahren in der Regel nicht eingesetzt werde.
Ein Kinderhaushalt sollte daher eine gut ausgestattete Apotheke extra für die Kleinen besitzen, die alle Mittel gegen die häufigsten Verletzungen und Krankheiten im Kindesalter enthält. Dazu gehören:
Anders sieht es der BZgA zufolge bei Hilfsmitteln und Verbandsmaterialien aus. Diese entsprechen einer »normalen« Hausapotheke für Erwachsene und umfassen:
Die Hausapotheke sollte stets an einem kindersicheren Platz gelagert werden, am besten in einem verschließbaren Schrank, so die BZgA. Zudem sollten die Medikamente sachgerecht – also kühl, trocken und dunkel – gelagert werden. Ein Standort mit Sonneneinstrahlung oder direkt neben einer Heizung sei beispielsweise nicht geeignet. Schließlich müsse das Haltbarkeitsdatum regelmäßig kontrolliert und der Vorrat rechtzeitig erneuert werden.