Das gilt für Quarantäne und Isolierung |
Juliane Brüggen |
03.02.2022 14:00 Uhr |
Bei bestätigter SARS-CoV-2-Infektion gilt: Liegen Krankheitssymptome vor und/oder eine AU-Bescheinigung, greifen die bekannten Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das heißt, das Gehalt wird über sechs Wochen weitergezahlt, danach folgt bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld.
Besteht während der behördlich angeordneten Maßnahme keine Arbeitsunfähigkeit, wie bei einer Quarantäne der Fall, können Arbeitgeber und Mitarbeiter klären, ob die Arbeit von zu Hause fortgesetzt werden kann. PTA und Apotheker könnten beispielsweise administrative Aufgaben, Dokumentationen, Rezeptkontrolle oder Bestellungen übernehmen, sofern die Infrastruktur besteht. Ist die Arbeit von zu Hause nicht umsetzbar, springt in der Regel der Staat ein: Die Lohnfortzahlung ist dann über das Infektionsschutzgesetz gedeckt (Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG). Der Arbeitgeber zahlt den Lohn in diesem Fall weiter und erhält das Geld auf Antrag von der zuständigen Behörde zurück. Wieder gilt: sechs Wochen wird das Gehalt ersetzt, danach das Krankengeld.
Kein Geld erhält, wer eine Quarantäne durch eine empfohlene Schutzimpfung hätte vermeiden können. Nur ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass keine öffentliche Empfehlung vorlag oder medizinische Kontraindikationen bestanden, kann dem entgegenwirken. Auch bei vermeidbaren Reisen in Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete muss der Arbeitgeber bei einer daraus folgenden Quarantäne kein Gehalt zahlen, wenn die Regionen bereits bei Reiseantritt als solche ausgewiesen waren.
Da sich die Regeln schnell ändern können, behalten Sie den aktuellen Stand, beispielsweise unter www.infektionsschutz.de oder www.bundesgesundheitsministerium.de im Blick. Es kann außerdem vorkommen, dass die Bundesländer abweichende Regelungen einführen.
Stand der Information: 1. Februar 2022
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.