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Das Hin und Her um Online-Verschreibungen

Anbieter von Online-Arztsprechstunden sind vielen Apothekern ein Dorn im Auge. Schließlich reichen sie gern reihenhaft Rezepte an Versandapotheken weiter. Nach einem kurzzeitigen Verbot ist diese Praxis aber wieder weitgehend legal.
Anna Pannen
19.11.2021  15:30 Uhr
Das Hin und Her um Online-Verschreibungen

Dass Vor-Ort-Apotheken unter der Konkurrenz aus dem Internet leiden, ist bekannt. Während es lange Jahre aber hauptsächlich um Produkte aus dem OTC-Bereich ging, müssen sie seit einigen Jahren fürchten, auch private Rx- und Kassenrezepte an die Versandapotheken zu verlieren. Grund ist die Zusammenarbeit von Telemedizin-Unternehmern mit großen Onlineapotheken.

Noch vor wenigen Jahren schienen Online-Sprechstunden ein Nischenangebot zu sein. Als erster Anbieter versuchte 2011 Dr. Ed aus Großbritannien auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. Nach Protesten von Arzt- und Apothekerseite verbot es der Bundestag mit der AMG-Novelle 2016, Rezepte aus Online-Praxen in deutschen Apotheken einzulösen. Konkret durften Apotheker dann nur noch Rezepte einlösen, denen ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt vorausgegangen war.

Fernbehandlungsverbot aufgehoben

Das Verbot war jedoch nicht von langer Dauer. Mit fortschreitender Digitalisierung und den Plänen für das elektronische Rezept begann das Tabu von Behandlungen ohne direkten Arztkontakt zu wackeln. 2018 lockerte die Bundesärztekammer das sogenannte Fernbehandlungsverbot. Dr. Ed konnte so im Rahmen von ersten Modellprojekten Patienten per Telemedizin behandeln und auch auf elektronischem Weg Rezepte ausgeben.

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung wurde das sogenannte »Dr Ed-Verbot« 2019 dann vollkommen hinfällig. Das nun geltende Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente »auch nach einer offensichtlichen ausschließlichen Fernbehandlung« an Patienten abgeben dürfen.

Ebenfalls 2019 gab sich Dr. Ed einen neuen Namen: Als »Zava« begann das Unternehmen, weltweit zu expandieren und suchte in der Folge immer neue Kooperationspartner auch auf dem deutschen Markt. Anfang 2020 tat Zava sich mit dem Apotheken-Dienstleister Noventi zusammen und konnte so die Vor-Ort-Apotheken, die mit Noventi unter dem Label CallMyApo zusammenarbeiten, beliefern.

Neben Zava rückten weitere Telemedizin-Unternehmen und -Apps wie das schwedische Unternehmen Kry, Teleclinic und Fernarzt.de auf den deutschen Markt. Die Sprechstunden vieler dieser Anbieter werden mittlerweile von den Krankenkassen übernommen. Auch Medikamente können Ärzte im Rahmen der Onlinesitzungen problemlos verschreiben. Die Patienten müssen sie jedoch in der Regel privat bezahlen. Elektronisch reguläre Kassenrezepte gibt es hierbei bislang nur in Modellprojekten. Bis das E-Rezept flächendeckend eingeführt ist, müssen die rosa Rezepte also per Post in die Apotheke beziehungsweise zum Patienten gesendet werden.

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