Wer eine Adipositas-Operation erwägt, sollte sich zunächst hausärztlich vorstellen und dann ausführlich von Spezialisten in einem zertifizierten Adipositas-Zentrum beraten lassen. Eine Liste findet sich auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV). Weitere Informationsquellen bieten die online abrufbaren Patientenleitlinien zur »Diagnose und Behandlung der Adipositas« und »Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen« oder der Austausch mit Operierten in Selbsthilfeorganisationen.
»Ein chirurgischer Eingriff ist in der Regel erst möglich und sinnvoll zu erwägen, wenn konservative Maßnahmen wie Ernährungs-, Bewegungs- und medikamentöse Therapie sowie Verhaltensumstellung gescheitert sind«, so Witt. Oft verlange der Kostenträger, also die Krankenkasse, vom Antragsteller, vor einer entsprechenden Operation ein sechsmonatiges »multimodales Konzept zur Gewichtsreduktion« mit den Elementen Ernährung und Bewegung umzusetzen.
Der Antragsteller braucht zudem ein endokrinologisches Gutachten, um eine hormonelle Ursache der Fettleibigkeit auszuschließen beziehungsweise diese zunächst behandeln zu lassen. Auch ist ein psychologisches Gutachten nötig, denn leitliniengemäß sollte bei instabilem psychopathologischen Zustand, aktiver Substanzabhängigkeit und unbehandelter Bulimia nervosa keine OP erfolgen.
Detailliert beschreibt der Ratgeber auch die derzeit möglichen Adipositas-Operationsverfahren und verweist auf solche in der Forschung. »Es ist wichtig, sich gut beraten zu lassen, Vor- und Nachteile sowie die Risiken der einzelnen Verfahren gut abzuwägen. Denn bei der Adipositas-OP handelt es sich um eine lebenslange Entscheidung, mit deren Folgen die Betroffenen leben werden«, sagt Witt.