| Verena Schmidt |
| 04.07.2024 16:50 Uhr |
Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) war in einer Nutzenbewertung zu dem Schluss gekommen, dass ein Früherkennungs-LDCT starken aktiven und ehemaligen Rauchern mehr Nutzen als Schaden – beispielsweise das Risiko von falschen Diagnosen oder Überdiagnosen – bietet. Laut IQWiG kann ein Low-Dose-CT-Screening 5 von 1000 ehemals starke Raucherinnen und Rauchern innerhalb von etwa zehn Jahren davor bewahren, an Lungenkrebs zu sterben. Als starke Raucherinnen und Raucher gelten zum Beispiel Personen, die 20 Jahre lang mindestens eine Packung Zigaretten pro Tag geraucht haben oder zehn Jahre lang mindestens zwei Packungen Zigaretten pro Tag.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung sind nun erst einmal die strahlenschutzrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die LDCT zur Früherkennung von Lungenkrebs eingesetzt werden darf. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun 18 Monate Zeit, die genauen Bestimmungen für die Durchführung zu regeln und zu entscheiden, ob die Kosten für gesetzlich Versicherte übernommen werden. Mitte oder Ende 2025 könnte es dann ein nationales Screening auf Krankenkassenkosten geben.