Das richtige Ehrenamt finden |
Wie viel Zeit ein Ehrenamtlicher in seine Tätigkeit investieren kann und möchte, ist ganz ihm selbst überlassen. Das kann die tägliche Hausaufgabenbetreuung sein, das zweimal wöchentliche Training im Verein oder die monatliche Unterstützung beim Seniorencafé. Laut dem fünften Deutschen Freiwilligensurvey verbringt die Mehrheit der freiwilligen Helfer (60 Prozent) bis zu zwei Stunden pro Woche mit ihrem Ehrenamt.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine ehrenamtliche Tätigkeit neben dem Beruf auszuüben, allerdings darf es nicht zu Überschneidungen mit der Arbeitszeit kommen. Ausnahmen gelten hier lediglich für Menschen, die sich als Wahlhelfer, Schöffe, Rettungskraft oder Jugendleiter engagieren. Untersagen darf ein Arbeitgeber eine ehrenamtliche Tätigkeit ebenfalls nur in Ausnahmefällen. Dazu gehören eine mangelhafte Arbeitsleistung, weil das Ehrenamt über den Beruf gestellt wird, oder eine Rufschädigung des Betriebes durch das Ehrenamt.
Auch während einer Arbeitslosigkeit dürfen ehrenamtliche Aufgaben übernommen werden, solange sie die berufliche Wiedereingliederung nicht beeinträchtigen. Konkret bedeutet das, ein Ehrenamt, das mehr als 15 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt, muss bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
Wer sich für ein Ehrenamt engagiert, macht das in der Regel freiwillig, unentgeltlich und aus innerer Überzeugung. Dennoch ist es so, dass Ehrenamtliche Aufgaben übernehmen, die soziale Einrichtungen, Vereine oder andere Institutionen nicht finanzieren könnten. Sie sind damit existenziell für viele gesellschaftliche Bereiche und übernehmen mitunter viel Verantwortung. Vereine und Organisationen haben deshalb die Möglichkeit, ehrenamtliches Engagement mit einer Aufwandsentschädigung zu honorieren. Dabei handelt es sich um die sogenannte Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale, die bis zu einem Betrag von 840 beziehungsweise 3000 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Für Menschen, die Grundsicherung beziehen oder für Asylbewerber: Werden nachgewiesene Auslagen ersetzt, ändert das nichts an der Unentgeltlichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit werden bis zu einem Betrag von 250 Euro nicht auf die Leistungen der Grundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet.
Aufgrund der Vielzahl an möglichen Ehrenämtern ist der Versicherungsschutz für Ehrenamtliche ganz unterschiedlich geregelt. Ehrenämter bei Organisationen oder Vereinen sind meist vonseiten des Trägers abgesichert. Ist kein Versicherungsschutz für die Tätigkeit vorhanden, empfiehlt der Verein Deutsches Ehrenamt e. V., dass Ehrenamtliche sich selbst um eine ausreichende Absicherung kümmern sollten. Sinnvoll sei eine Unfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Haftpflichtversicherung.