Der Rettungsdienst – ein Blick hinter die Kulissen |
Vor Ort unterscheiden sich die Befugnisse je nach Ausbildung. »Das Notfallsanitätergesetz schafft zumindest einen Rahmen für diese Berufsgruppe«, sagt Schicke. Dazu ein Blick in § 4 dieses Regelwerks. Im Ernstfall führen Notfallsanitäter medizinische Maßnahmen der Erstversorgung, auch unter Anwendung invasiver Maßnahmen, eigenverantwortlich durch. Zu dieser sogenannten Regelkompetenz gehören etwa das Legen von Zugängen zu Venen, das Verabreichen von bestimmten Medikamenten, die supraglottische Atemwegssicherung und die Frühdefibrillation. Ärzte oder ärztliche Leiter eines Rettungsdienstbereiches können ihnen außerhalb lebensbedrohlicher Situationen heilkundliche Maßnahmen übertragen.
»Anders sieht die Sache bei Rettungssanitätern aus – möglich sind nur erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen«, weiß Schicke. »Ansonsten greift die Notkompetenz.« Grundlage ist Paragraph 34 des Strafgesetzbuchs: »Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr (…) eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen (…) das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.« Um diese Unsicherheit etwas zu entschärfen, sei in allen Bundesländern auf Rettungswagen mindestens ein Notfallsanitäter vorgeschrieben, ergänzt der Ausbilder.
Für die Helfer ist der Austausch mit Kollegen gerade auch während der Pandemie besonders wichtig. / Foto: DRK
Aktuell macht Rettungsteams die SARS-CoV-2-Pandemie zu schaffen. Die Rettungsleitstelle versucht beim Kontakt mit Angehörigen oder Patienten, mögliche Hinweise auf Infektionen zu erfassen. Schicke: »Wir müssen deutlich öfter Schutzanzüge, Masken und Brillen anlegen als früher.« Auf Dauer sei es anstrengend, so zu arbeiten; dies führe definitiv zu einer Mehrbelastung der Kollegen. »Trotzdem geraten wir in Situationen, die zuerst wie ein Standard-Einsatz erscheinen, dann aber doch wie ein Corona-Verdachtsfall wirken.« Das führe zu Einzelfall-Entscheidungen hinsichtlich der Quarantäne, ergänzt Schicke. Hinzu kommt: »Die übliche Standardhygiene nach jedem Einsatz reicht in vielen Fällen nicht aus. Vielmehr müssen wir die Fahrzeuge grunddesinfizieren.« Verbrauchsmaterialien gebe es noch, aber zu deutlich höheren Preisen.