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Freigaben und Grenzen
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Die geplanten Cannabis-Regeln im Überblick

Es ist eines der viel diskutierten Vorhaben von SPD, Grünen und FDP – und eine politische Zäsur: Marihuana und Haschisch sollen für Volljährige in Grenzen erlaubt werden. Wie genau?
AutorKontaktdpa
Datum 22.02.2024  10:00 Uhr

Die Befürworter können es kaum erwarten, Kritiker warnen vor einem völlig falschen Schritt: Nach jahrzehntelangen Debatten kommt eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland in Sicht. Der Bundestag soll die Gesetzespläne der Ampel-Koalition an diesem Freitag beschließen – es geht um keine komplette, sondern eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Regeln. Voraussichtlich ab 1. April sollen Erwachsene so die ersten «erlaubten» Joints rauchen können. Doch unumstritten ist das ganze Vorhaben damit bei Weitem nicht.

Warum kommt überhaupt eine Legalisierung?

«Wir müssen die Cannabis-Drogenpolitik an die gesellschaftliche Realität anpassen, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen und insbesondere Kinder- und Jugendliche zu schützen», sagt Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen. «Jenseits mancher empörter rhetorischer Rauchwolken zeigen die nüchternen Zahlen leider, dass ein reines Verbot nicht dazu führt, dass weniger Menschen Cannabis konsumieren – im Gegenteil, der Konsum gerade junger Menschen steigt.» Minister Karl Lauterbach (SPD) hebt zugleich die Botschaft hervor: «Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme.» Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Vor allem junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden.

Wie wird die Legalisierung umgesetzt?

Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit soll dann künftig zwar per Gesetz grundsätzlich verboten sein – aber mit drei festgelegten Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen. Generell nicht zu den verbotenen Tätigkeiten zählt gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenkonsum, wie es im Gesetzentwurf heißt. Tabu bleiben sollen der Umgang mit Cannabis und der Konsum in den militärischen Bereichen der Bundeswehr.

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