PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook

Notfallreform
-
Dispensierrecht für Notdienstpraxen soll kommen

Die Notfallreform geht in das parlamentarische Verfahren, nachdem das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf am 22. April beschlossen hat. Geplant ist unter anderem ein Dispensierrecht für bestimmte Ärztinnen und Ärzte.
AutorKontaktPZ
Datum 24.04.2026  14:00 Uhr

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, nun sei man im »Ziellauf«. Derzeit werde viel über das Sparen im Gesundheitswesen gesprochen, aber es brauche auch Änderungen an den Strukturen. Wichtig in der Notfallversorgung seien mehr Navigation und Steuerung. Es brauche »ohne Wenn und Aber« eine flächendeckende Notfallversorgung, dazu müssten die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – besser aufeinander abgestimmt werden. Es ist der dritte Anlauf für die Reform. 225 Millionen Euro sollten dafür aufgewendet werden. »Aus dem dritten Anlauf wird nun ein Ziellauf«, so Warken.

Das System soll sich an sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) orientieren – bestehend aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die INZ werden an ausgewählten Krankenhäusern angesiedelt. Umliegende Kooperationspraxen könnten die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen.

Ärztinnen und Ärzten in Notdienstpraxen der INZ soll unter bestimmten Umständen erlaubt werden, Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf abzugeben, wenn die Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Warken bezeichnete den Plan als patientenorientiert. Dass die Apotheken und ihre Notdienste damit geschwächt werden könnten, sehe sie nicht.

116 117 als Akutleitstelle

Teil der Reform ist zudem der Ausbau der Telefonnummer 116 117 als Akutleitstelle. Bislang war diese vor allem eine Terminservicestelle in akuten Fällen. Die 112 bleibe weiterhin direkt erreichbar, so Warken, die Stellen seien »hinter den Kulissen« digital vernetzt.

Beim Rettungsdienst will man ein neues Leistungssegment schaffen, das mehr als nur den Fahrtkostenersatz abbildet. Damit wird die Notfallrettung künftig regulärer Teil der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sein.

Die direkten Einsparungen schätzt Warken auf 1,2 Milliarden und die indirekten auf rund eine Milliarde, wenn etwa weniger Menschen stationär aufgenommen werden. Dieses Volumen habe auch die Finanzkommission Gesundheit zugrunde gelegt. Indem vorhandene Ressourcen besser genutzt würden, würden Freiräume in den Notaufnahmen geschaffen, gleichzeitig bleibe die Grundversorgung weiter gewährt.

TEILEN
Datenschutz
Mehr von Avoxa