Doppelte Chance auf Urlaubsgeld |
In allen drei Tarifbereichen hat die Adexa eine tarifliche Sonderzahlung in Höhe eines tariflichen Monatsbruttogehalts vereinbart. In diversen Apotheken wird ein Teilbetrag als Beitrag zum Urlaub mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt. Es ist aber auch möglich, die volle Summe erst Ende November zu zahlen – oder sie in monatlichen Teilbeträgen zu überweisen.
Wichtig: Sind Apothekenleitung und Angestellter tarifgebunden, gilt der Anspruch auf Sonderzahlung auch für einen Minijob. Hier muss das 13. Tarifgehalt dann aber so eingerechnet werden, dass die zu erbringende Arbeitszeit sich gegebenenfalls reduziert, damit die regelmäßige monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro (Stand 2024) nicht überschritten wird.