Doppelte Chance auf Urlaubsgeld |
Mit Tarifvertrag gibt es für 74 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag nur für 36 Prozent. Die Chance auf diese Zahlung ist durch Tarifbindung also um mehr als das Doppelte erhöht. / Foto: Getty Images/andresr
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) hat anhand der Daten von fast 68.000 Beschäftigten herausgefunden, dass Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag deutlich häufiger von Urlaubsgeld profitieren als Mitarbeitende in nicht tarifgebundenen Betrieben. Im Schnitt sind es in Deutschland in diesem Sommer knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden (46 Prozent). Aber auch weitere Kriterien sorgen für Unterschiede:
»Das Urlaubsgeld ist ein echtes Extra für die Beschäftigten – und ein gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften sind«, kommentiert WSI-Experte Malte Lübker die Ergebnisse. Was vielen nicht bewusst sei: Neben Geld für die Urlaubskasse bringen Tarifverträge auch zusätzliche Urlaubstage. Das gelte auch für die öffentlichen Apotheken.
In allen drei Tarifbereichen hat die Adexa eine tarifliche Sonderzahlung in Höhe eines tariflichen Monatsbruttogehalts vereinbart. In diversen Apotheken wird ein Teilbetrag als Beitrag zum Urlaub mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt. Es ist aber auch möglich, die volle Summe erst Ende November zu zahlen – oder sie in monatlichen Teilbeträgen zu überweisen.
Wichtig: Sind Apothekenleitung und Angestellter tarifgebunden, gilt der Anspruch auf Sonderzahlung auch für einen Minijob. Hier muss das 13. Tarifgehalt dann aber so eingerechnet werden, dass die zu erbringende Arbeitszeit sich gegebenenfalls reduziert, damit die regelmäßige monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro (Stand 2024) nicht überschritten wird.