Die Entscheidung für eine Organspende kann man laut der BZgA zudem auf jedem anderen Schriftstück festhalten – zum Beispiel in der Patientenverfügung. Wichtig: Es darf dabei nicht zu Widersprüchen kommen. Das kann laut organspende-info.de beispielsweise passieren, wenn man einer Organspende zustimmt, aber eine künstliche Beatmung ablehnt. Hintergrund: Nur wenn die zeitweise fortgeführt wird, können Organe entnommen werden. Zu medizinischen Fragen rund um die Patientenverfügung kann man sich etwa in der Hausarztpraxis beraten lassen. Sichergehen kann man zudem, wenn man auf Textbausteine zur Organspende zurückgreift, die das BIÖG online zur Verfügung stellt.
Im Ernstfall muss klar sein, wo die Patientenverfügung liegt. Heißt: Angehörige über den Ort informieren, rät organspende-info.de. Auch ein Hinweis in Geldbeutel oder am Kühlschrank können helfen.
Vorsicht: Die Entscheidung zur Organspende im Testament festzuhalten, ist nach Angaben des BIÖG nicht sinnvoll. Denn es wird erst zu einem Zeitpunkt geöffnet, an dem es für eine Organspende schon zu spät ist.
Beim Ausfüllen ist es wichtig, dass sich die Angaben nicht widersprechen, so das BIÖG. Organspendeausweis und -register geben insgesamt fünf Auswahlmöglichkeiten vor. Man kann: