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Korrektur der Fehlsichtigkeit

Durch Augenlasern in wenigen Minuten scharf sehen

Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung sorgen bei vielen Erwachsenen für verschwommene Bilder. Wer sich von Brille und Kontaktlinsen unabhängig machen möchte, kann sich für eine Laserbehandlung entscheiden. Vor allem Kurzsichtige sollten Vor- und Nachteile aber genau abwägen.
AutorKontaktCarina Steyer
Datum 22.06.2021  12:00 Uhr

Genau abwägen

Der Wunsch, nicht mehr von Brille oder Kontaktlinsen abhängig zu sein, ist einer der häufigsten Gründe für eine Augenlaserbehandlung. Vielen Patienten kann er erfüllt werden, aber nicht immer dauerhaft. So kann es notwendig werden, beim Autofahren in der Nacht eine Brille zu tragen, um die Wahrnehmung von Lichthöfen und Doppelbildern auszugleichen. Diese entstehen, wenn, durch das Weitstellen der Pupillen, Licht durch den unbehandelten Teil der Hornhaut ins Auge fällt.

Kurzsichtige büßen durch die Laserbehandlung zudem ihren Vorteil gegenüber der Altersweitsichtigkeit ein. Sie beginnt bei den meisten Menschen mit etwa 45 Jahren und ist ein normaler physiologischer Prozess. Die Augenlinse kann sich mit zunehmendem Alter weniger gut auf unterschiedliche Entfernungen scharf einstellen, Normalsichtige benötigen nun zum Lesen eine Brille. Kurzsichtige können in der Regel noch eine ganze Weile auf eine Lesebrille verzichten, nach einer Laserbehandlung gelten bei ihnen jedoch ähnlich Bedingungen wie für Normalsichtige. Rund um das 45. Lebensjahr werden sie zumindest zeitweise wieder eine Brille benötigen.

Grundsätzlich gilt: Mit Zunahme der erforderlichen Korrektur nimmt die Genauigkeit der Behandlung ab und die Komplikationsrate zu. Sie ist deshalb nur bis -10 Dioptrien bei einer Kurzsichtigkeit, bis -4 Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung und bis zu +3 Dioptrien bei einer Weitsichtigkeit möglich. Die besten Ergebnisse werden bei kurzsichtigen Patienten mit Werten zwischen -1 und -3,5 Dioptrien erreicht. Als Kontraindikationen für eine Laserbehandlung gelten chronisch fortschreitende Hornhauterkrankungen, systemische Immunerkrankungen, eine instabile Fehlsichtigkeit oder ein grauer Star. Auch bei Kindern werden keine Laserbehandlungen durchgeführt.

Auf Qualität achten

Die Kosten für eine Augenlaserbehandlung – zwischen 1250 und 2400 Euro pro Auge – werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Das gilt auch für die erforderlichen Voruntersuchungen, die Nachkontrollen und notwendige Medikamente. Die Zahl der Augenlaser-Zentren ist groß und viele Interessierte werden bei ihrer Suche auch auf Angebote stoßen, die, im Vergleich zu anderen, sehr günstige Preise anbieten oder auf Augenkliniken im Ausland aufmerksam werden.

Da Qualität und Sicherheit der angebotenen Behandlungen nicht immer leicht einzuschätzen sind, haben die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und der Berufsverband der Augenärzte Behandlungsstandards definiert, die Operateure nach derzeitigem Wissensstand erbringen sollten. Augenärzte und Kliniken, die sich diesen Kriterien unterwerfen und sich regelmäßig fortbilden, können auf der Website der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) abgefragt werden. Auch das Lasik-TÜV-Siegel stellt ein Qualitätskriterium dar. Es wurde in einer Zusammenarbeit des TÜV Süd mit der KRC und dem Arbeitskreis Ophthalmochirurgie (BDOC) entwickelt und erfordert das Einhalten zusätzlicher Kriterien hinsichtlich Hygiene, Ausstattung und Operationshäufigkeit.

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