Ein Notfall in der Apotheke |
Einige Apotheken wurden in den vergangenen Wochen bei der Hochwasserkatastrophe ganz oder teilweise zerstört. So bitter das für Inhaber, aber auch Angestellte ist: Die Arbeitsverhältnisse bestehen laut Juristin Hansen weiter und können nicht fristlos gekündigt werden. Bei einer dauerhaften oder zumindest langfristigen Schließung sind aber betriebsbedingte Kündigungen unter Einhaltung der Fristen und Formalitäten möglich.
Im akuten Fall darf die Apothekenleitung vom Team Einsatz für die Gefahrenabwehr fordern, aber dabei keine gesundheitsgefährdenden Arbeiten anordnen. Hier wäre etwa an das Absichern mit Sandsäcken zu denken oder die Verlegung empfindlicher Geräte in ein Obergeschoss.
Adexa-Mitglieder können sich zu diesen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen an die gewerkschaftliche Rechtberatung wenden. Am schnellsten geht das per E-Mail an info@adexa-online.de.