Das Weißpigment Titandioxid ist in der im Beitrag beschriebenen Rezeptur entbehrlich. / © Adobe Stock/New Africa
Gabi bekommt die Rezeptur »Betamethasondipropionat-Gel 0,05 % 50 g 1 x täglich« mit der Bitte um Herstellung. Sie schlägt im Papierwerk des DAC/NRF nach, ob es eine standardisierte Rezeptur unter diesem Namen gibt, findet aber nichts.
Sie erinnert sich, dass es früher ein entsprechendes Fertigarzneimittel gab. Eine Internetsuche offenbart den Namen Diprosis-Gel®. Die Suche nach diesem Namen auf der Website des DAC/NRF führt sie zum Rezepturhinweis »Betamethasondipropionat«. Dort taucht der Name zwar nur in den Literaturstellen auf, aber der Verweis auf »ein nicht mehr erhältliches Fertigarzneimittel« ist vorhanden. Es wird außerdem ein Carbomer-Gel mit 0,05 % Betamethasondipropionat erwähnt, das im Rezepturenfinder beschrieben ist. Die Rezeptur besteht nur aus dem Wirkstoff und Carbomer-Gel pH 6,5, das laut Beschreibung fertig zu beziehen ist. Der rezeptierbare Bereich von Betamethasondipropionat beträgt 4 bis 8, das passt also auch.
Die Beschreibung der Rezeptur weist darauf hin, dass im Fertigarzneimittel Titandioxid enthalten war, vermutlich, damit der suspendierte Wirkstoff im durchsichtigen Gel nicht auffällt. Gabi sieht keinen Grund, das Weißpigment hinzuzufügen. Falls der Patient allerdings das Diprosis-Gel kennt und fragt, warum das selbst hergestellte Gel nicht weiß ist, hat sie eine Antwort parat. Sie bespricht sich mit der diensthabenden Apothekerin, ob es notwendig ist, die Praxis zu kontaktieren. Sie entscheiden sich dagegen, weil sie nur eine passende Grundlage ausgesucht haben und diese zum therapeutischen Konzept der Verschreibung passt. Gabi fertigt das Protokoll für die Plausibilitätsprüfung an und bestellt Grundlage und Wirkstoff.
Leider steht weder im Rezepturhinweis noch im Rezepturenfinder eine Herstellungsanweisung. Nach kurzer Suche findet sie die standardisierte Rezepturvorschrift »Clobetasolpropionat-Gel 0,05 % (NRF 11.148.)«. Das Gel wird ebenfalls mit Carbomer-Gel pH 6,5 hergestellt. Die Herstellungsanweisung bestätigt, was Gabi ohnehin schon dachte: Der Wirkstoff wird mit einem kleinen Teil Gel angerieben und anschließend anteilig mit dem restlichen Carbomer-Gel unter mehrmaligem Abschaben verrührt. Dies übernimmt sie in die Herstellungsanweisung und lässt beide Protokolle abzeichnen.