Einwaagekorrekturfaktor bestimmen |
Juliane Brüggen |
15.05.2024 14:00 Uhr |
Damit nicht zu wenig Wirkstoff in der Rezeptur landet, braucht es in vielen Fällen eine Einwaagekorrekturfaktor. / Foto: Getty Images/Westend61
Dreisatz hin oder her – die Herstellung von Rezepturen fordert »durchaus komplexere Rechenoperationen«, wie Melhorn einleitete, sei es die Berechnung eines Korrekturfaktors, eine stöchiometrische Umrechnung oder die Berechnung eines Ansatzes für die Kapselherstellung.
Am Beispiel des Einwaagekorrekturfaktors (EKF) erklärte Melhorn, wie die Rechenhilfen des DAC/NRF die (Rechen-)Arbeit erleichtern können. Der EKF korrigiert chargenabhängig die zu verwendende Masse an Rezeptursubstanz und verhindert so, dass eine Zubereitung zu wenig Wirkstoff enthält. »Das machen Sie am besten direkt bei der Eingangsprüfung, dann haben Sie nämlich das Prüfzertifikat in der Hand – und das brauchen Sie«, empfahl Melhorn. Danach kann der Faktor auf dem Standgefäß notiert werden. Es muss aber nicht bei einem Faktor bleiben: »Eine Rezeptursubstanz kann durchaus mehrere Faktoren haben«, gab die Apothekerin zu bedenken.
Die Handhabung der Rechenhilfe ist denkbar einfach: »Nur die gelben Felder sind auszufüllen«, erklärte Melhorn. Die einzutragenden Angaben – bestehend aus Gehalt und gegebenenfalls Wassergehalt oder Trocknungsverlust – finden sich im Prüfzertifikat der Rezeptursubstanz. Nur wenn alle erforderlichen gelben Felder ausgefüllt sind, erscheint das Ergebnis im blauen Feld.
Die gelben Felder werden anhand des Prüfzertifikats ausgefüllt. (Quelle: Rechenhilfe DAC/NRF, Spalten modifiziert) / Foto: DAC/NRF
In der Rechenhilfe des DAC/NRF werden verschiedene Formen der Faktorisierung berücksichtigt. Es gibt zum Beispiel
Darüber hinaus bietet die Excel-Datei die Möglichkeit, Einheiten wie Internationale Einheiten (I.E.) oder Millimol (mmol) in Gramm umzurechnen. Rezepturen mit Neomycinsulfat kann der Arzt beispielsweise nach Aktivität (I.E.) oder nach Masse verordnen. Ist letzteres der Fall, sollte die verordnete Menge dennoch in I.E. umgerechnet werden, um den EKF und die korrekte Einwaage zu ermitteln, betonte Melhorn. Denn die Rezeptursubstanzen können sich in ihrer Aktivität unterscheiden. Das Arzneibuch fordert lediglich, dass die Aktivität mindestens 680 I.E. (bezogen auf die getrocknete Substanz) betragen muss. So kann eine Charge beispielsweise laut Prüfzertifikat eine Aktivität von 820 I.E./mg haben, eine andere aber eine Aktivität von 684 I.E./mg. »Wenn Sie bei beiden 1 Gramm einwiegen, haben Sie einen deutlichen Unterschied in der biologischen Aktivität«, erklärte Melhorn.