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Elektronische Patientenakte jetzt schon einrichten

Wer gesetzlich krankenversichert ist, für den ist es ab dem 15. Januar 2025 so weit: die elektronische Patientenakte (EPA) kommt, und zwar ganz Gesundheautomatisch. Wer möchte, kann sie aber auch jetzt schon einrichten. Ansonsten gilt die Widerspruchslösung: Wer sie nicht nutzen will, muss dann im Januar widersprechen.
AutorKontaktdpa
Datum 27.06.2024  14:00 Uhr
Elektronische Patientenakte jetzt schon einrichten

Arztbriefe, Medikationspläne, Laborbefunde, Röntgenbilder, gesammelt an einem Ort: Das ist die elektronische Patientenakte. Man kann sie sich als digitalen, lebenslangen Aktenordner für Gesundheitsdaten vorstellen, so die Verbraucherzentrale.

Sowohl Arztpraxen als auch Versicherte können darin Dokumente ablegen. Das soll zum Beispiel einen Arztwechsel einfacher machen oder den Austausch von Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken und Kliniken erleichtern. Ab Januar 2025 sollen die gesetzlichen Krankenkassen für jeden Versicherten eine solche EPA anlegen – wenn diese nicht widersprechen.

Jede Kasse hat ihre eigene App

Doch nutzen kann man die EPA auch jetzt schon – wenn man sie sich einrichtet. Dafür muss man wissen: Jede Krankenversicherung bietet ihre eigene EPA-App an. Unter welchem Namen man die jeweilige Anwendung zum Download findet, zeigt eine Liste der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin.

Damit die EPA-App auf dem Gerät auch läuft, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Notwendig ist nach Angaben der Verbraucherzentrale dafür entweder ein Smartphone oder Tablet mit einem Betriebssystem ab Android 9 oder ab iOS 16. Die EPA-App lässt sich auch am Desktop-PC oder Laptop nutzen, wenn ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2 mit eigener Tastatur vorliegt.

Nach dem Download folgt die Freischaltung

Ist die App heruntergeladen, müssen Versicherte sie erst einmal freischalten, bevor sie sie nutzen können. Dafür müssen sie ein Identifikations- und Anmeldeverfahren durchlaufen, das von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann. Für diese Registrierung und Anmeldung ist nach Angaben der Verbraucherzentrale eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN oder eine Gesundheits-ID notwendig.

Übrigens: Eine NFC-fähige Gesundheitskarte erkennt man am Kontaktlos-Logo und an der sechsstelligen sogenannten CAN-Nummer unter den Deutschlandfarben. Wer noch eine alte Karte ohne diese Funktion hat, kann bei der Krankenkasse eine neue anfordern.

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