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Damit im Fall der Fälle die Betroffenen überleben, ist vor allem eines wichtig: dass ihnen schnell geholfen wird. Das gilt im Wasser genauso wie an Land. Doch nur, wenn man weiß, was zu tun ist, kann man nach dem Rufen des Rettungsdienstes sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen starten. Das ist die Intention der »Woche der Wiederbelebung«, bei der einmal im Jahr die Laienreanimation im Fokus steht. Die Aktionswoche, die dieses Jahr vom 18. bis 24. September stattfand, wurde 2012 vom Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) ins Leben gerufen und steht jährlich unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Gesundheit.
Dem Ziel, die Quote der Laienreanimation deutlich zu erhöhen, ist man durch die vielfältigen Aktionen im Rahmen der Aktionswoche bereits ein großes Stück nähergekommen. So ist die Quote laut den Daten des Deutschen Reanimationsregisters von knapp 30 Prozent im Jahr 2012 auf rund 50 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. Jedes Jahr erleiden immerhin rund 50.000 Menschen in Deutschland einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Doch noch immer liegt Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt und weit entfernt von den skandinavischen Ländern als Spitzenreitern.
»Erste Hilfe bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand ist überlebenswichtig und eine Bürgerpflicht«, sagte Professor Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und Sprecher der Sektion Notfallmedizin der DGAI. »Jeder Bürger– auch schon im Schulalter – kann bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand helfen und mit einfachen Maßnahmen der Wiederbelebung beginnen, um die Zeit bis zum Eintreffen von Notarzt- und Rettungsdienst zu überbrücken. Man kann nichts falsch machen. Der einzige Fehler ist nichts zu tun.«
Der Ablauf, den sich jeder merken kann, lautet dabei »prüfen, rufen, drücken«: Das Bewusstsein prüfen, den Notruf 112 wählen und bei nicht vorhandener Atmung mit der Herzdruckmassage beginnen.
Die Wiederbelebungsmaßnahmen sind so lange durchzuführen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
»Prüfen, rufen, drücken«: So geht Wiederbelebung richtig. / Foto: Adobe Stock/benjaminnolte
In jeder Apotheke sind ausgebildete Ersthelfer, Material (Inhalt von Verbandskästen nach DIN 13157, DIN 13169) und Plakate zur Ersten Hilfe Pflicht. So regelt es die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu bestimmt der Apothekeninhaber unabhängig von der Ausbildung, wer vom Apothekenpersonal diese Aufgabe übernimmt.
Von der Größe der Apotheke und der Mitarbeiteranzahl ist es abhängig, wie viele Ersthelfer anwesend sein müssen. Arbeiten zwischen 2 und 20 Personen zeitgleich in der Apotheke, muss ein ausgebildeter Ersthelfer während der Öffnungszeiten vor Ort sein. Das kann bei einer 40-Stunden-Woche auch die Bestellung von mehreren Ersthelfern erforderlich machen. Auch wenn mehr als 20 Personen zeitgleich arbeiten, braucht es zwei Ersthelfer.
Der Umfang eines Grundlehrgangs umfasst neun Stunden à 45 Minuten, ein Auffrischungskurs ist alle zwei Jahre vonnöten. Dieser dauert acht Stunden. Die Frist von zwei Jahren darf nicht verstreichen. Andernfalls ist der Grundlehrgang zu wiederholen. Diese Schulungen werden nur bei ermächtigten Stellen anerkannt, wie des Arbeiter-Samariter-Bundes in Deutschland, des Deutschen Roten Kreuzes, Johanniter Unfall Hilfe und des Malteser Hilfsdienstes.
Der Ersthelfer versorgt die Verletzten bei einem Arbeitsunfall. Über jede Erste-Hilfe-Maßnahme besteht Dokumentationspflicht. Die Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren. Der Ersthelfer übernimmt die Absicherung der Unfallstelle, alarmiert den Rettungsdienst und beginnt bei Bedarf mit lebensrettenden Maßnahmen. Achtung: Notfall-Medikamente wie etwa Asthmasprays oder solche mit Glyceroltrinitrat dürfen auf keinen Fall verabreicht werden.