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Therapieresistente Depressionen

Esketamin-Nasenspray direkt an die Arztpraxis abgeben

Seit März 2021 ist ein Esketamin-Nasenspray zur Behandlung der therapieresistenten Depression auf dem Markt. Esketamin, das S-Enantiomer des Narkotikums Ketamin, ist ein potenter, zentral wirksamer Arzneistoff. Bei der Anwendung und Abgabe sind einige Besonderheiten zu beachten.
Juliane Brüggen
24.06.2021  14:00 Uhr
Esketamin-Nasenspray direkt an die Arztpraxis abgeben

Das Esketamin-Nasenspray (Spravato® 28 mg Nasenspray von Janssen-Cilag) ist schweren Fällen der Depression vorbehalten. Es wird angewendet bei Erwachsenen mit therapieresistenter Major Depression, die in einer aktuellen mittelgradigen bis schweren depressiven Episode auf mindestens zwei antidepressive Therapien nicht angesprochen haben. Hierbei wird es immer mit einem anderen Antidepressivum kombiniert – entweder mit einem selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) oder mit einem Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SNRI).

Zudem kommt das Nasenspray in psychiatrischen Notfallsituationen zum Einsatz, um depressive Symptome schnell zu lindern. Voraussetzung ist, dass der Patient bereits eine orale antidepressive Therapie erhält.

Nur unter ärztlicher Aufsicht anwenden

Der Patient benutzt das Nasenspray zwar selbst, aber nur unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal in einer Arztpraxis oder Klinik. Das dient der Sicherheit, da direkt nach der Applikation bestimmte Symptome auftreten können – insbesondere:

  • Dissoziation (Gefühl des Abgespaltenseins von sich selbst, Gedanken, Gefühlen und der Umgebung) und Wahrnehmungsstörungen
  • Bewusstseinsstörungen wie Somnolenz (Schläfrigkeit) und Sedierung
  • Erhöhter Blutdruck
  • Schwindel
  • Angst
  • Atemdepression
  • Sturzrisiko bei Patienten ≥ 65 Jahre

Die Nachbeobachtung endet, wenn der Patient klinisch stabil ist. Laut einer Studie ist dies häufig innerhalb von 90 Minuten nach der Anwendung der Fall.

PTA und Apotheker geben das Esketamin-Nasenspray direkt an die Arztpraxis oder die Klinik ab, in der der verschreibende Arzt arbeitet, nicht an den Patienten. Der Arzt ist verpflichtet, dies auf dem Rezept zu vermerken. Fehlt ein solcher Hinweis, kann ein Apotheker das Rezept laut § 2 Absatz 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) entsprechend ergänzen, wenn für ihn erkennbar ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit dem Arzt nicht möglich ist.

Die Vorsichtsmaßnahmen sind zum einen wichtig, um die Nachbeobachtung der Patienten sicherzustellen, und zum anderen, um das Risiko des Arzneimittelmissbrauchs zu reduzieren.

In Deutschland wird Spravato aktuell aber nur im stationären und nicht im ambulanten Bereich eingesetzt.

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