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Tabletten mit bis zu 1 mg Wirkstoff
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Everolimus von der Substitution ausgeschlossen

Die Substitutionsausschlussliste hat einen Neuzugang: Das Immunsuppressivum Everolimus darf in bestimmten Wirkstärken und Darreichungsformen nicht mehr in der Apotheke ausgetauscht werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 23.05.2024  14:30 Uhr
Welche Wirkstoffe stehen auf der Substitutionsausschlussliste?

Welche Wirkstoffe stehen auf der Substitutionsausschlussliste?

Aktuell (05/2024) sind die folgenden Wirkstoffe in bestimmten Darreichungsformen oder unter bestimmten Bedingungen von der Aut-idem-Substitution ausgeschlossen:

  • Betaacetyldigoxin Tabletten
  • Buprenorphin: Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer (zum Beispiel bis zu 3 beziehungsweise bis zu 4 Tage) dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden.
  • Carbamazepin Retardtabletten
  • Ciclosporin Lösung zum Einnehmen
  • Ciclosporin Weichkapseln
  • Digitoxin Tabletten
  • Digoxin Tabletten
  • Everolimus Tabletten bis zu einem Wirkstoffgehalt von 1 mg
  • Hydromorphon: Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit (zum Beispiel alle 12 beziehungsweise 24 Stunden) dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden.
  • Levothyroxin-Natrium Tabletten
  • Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination) Tabletten
  • Oxycodon: Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit (zum Beispiel alle 12 beziehungsweise 24 Stunden) dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden.
  • Phenobarbital Tabletten
  • Phenprocoumon Tabletten
  • Phenytoin Tabletten
  • Primidon Tabletten
  • Tacrolimus Hartkapseln
  • Tacrolimus Hartkapseln, retardiert
  • Valproinsäure (auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kombination mit Natriumvalproat) Retardtabletten
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