Die Substitutionsausschlussliste hat einen Neuzugang: Das Immunsuppressivum Everolimus darf in bestimmten Wirkstärken und Darreichungsformen nicht mehr in der Apotheke ausgetauscht werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Welche Wirkstoffe stehen auf der Substitutionsausschlussliste?
Aktuell (05/2024) sind die folgenden Wirkstoffe in bestimmten Darreichungsformen oder unter bestimmten Bedingungen von der Aut-idem-Substitution ausgeschlossen:
Betaacetyldigoxin Tabletten
Buprenorphin: Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer (zum Beispiel bis zu 3 beziehungsweise bis zu 4 Tage) dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden.
Carbamazepin Retardtabletten
Ciclosporin Lösung zum Einnehmen
Ciclosporin Weichkapseln
Digitoxin Tabletten
Digoxin Tabletten
Everolimus Tabletten bis zu einem Wirkstoffgehalt von 1 mg
Hydromorphon: Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit (zum Beispiel alle 12 beziehungsweise 24 Stunden) dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden.
Oxycodon: Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit (zum Beispiel alle 12 beziehungsweise 24 Stunden) dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden.
Phenobarbital Tabletten
Phenprocoumon Tabletten
Phenytoin Tabletten
Primidon Tabletten
Tacrolimus Hartkapseln
Tacrolimus Hartkapseln, retardiert
Valproinsäure (auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kombination mit Natriumvalproat) Retardtabletten