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Nahrungsergänzungsmittel

Experten empfehlen Grenzwert für Synephrin

Nahrungsergänzungsmittel enthalten mitunter p-Synephrin, einen Pflanzenstoff, der Ephedrin ähnelt und in Zitrusfrüchten wie Bitterorangen vorkommt. Eine Expertenkommission hat den Stoff bewertet und einen Grenzwert vorgeschlagen.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 14.10.2021  14:00 Uhr

Grenzwert = allgemeiner Verzehr

Die Gemeinsame Expertenkommission kam zu dem Schluss, dass sich ein Grenzwert für Synephrin daran orientieren sollte, wie viel Synephrin Menschen über »Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs« aufnehmen. Zu diesen Lebensmitteln gehören das süße Fruchtfleisch von Orangen, Mandarinen, Clementinen sowie ihr Saft. Bitterorangen werden auch als Marmelade, Sirup, Orangeat und Likör verzehrt.

Da die Datenlage zu den Synephrin-Gehalten in diesen Lebensmitteln ebenfalls begrenzt war, führte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Untersuchung durch. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schätzte daraufhin ab, wieviel Synephrin über die üblichen Lebensmittel in Deutschland etwa aufgenommen wird. Bei Vielverzehrern sind es demnach etwa bis zu 21 mg Synephrin pro Tag. Dies ist auch der Wert, der laut Expertenkommission mit dem Verzehr von Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln pro Tag nicht überschritten werden sollte.

Nahrungsergänzungsmittel, die diesen Synephrin-Wert allein mit ihrer täglichen Verzehrsempfehlung erreichen, sollten der Kommission zufolge mit einem Hinweis versehen werden, dass Verbraucher keine weiteren Synephrin-haltigen Lebensmittel essen sollten. Überschreitet die Verzehrsempfehlung die Menge von 21 mg Synephrin empfiehlt die Kommission eine Einzelfallprüfung durch die Behörden, vor allem wenn zusätzlich Koffein enthalten ist.

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