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Infektionsnachweis
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Fakten zum Schnelltest auf einen Blick

Seit Anfang März sind Schnelltests zum Nachweis einer akuten Coronavirus-Infektion auch für Laien erhältlich. Wie unterscheiden sie sich von den ursprünglichen Antigen-Schnelltests und worauf sollten PTA und Apotheker bei der Beratung hinweisen?
AutorKontaktMichelle Haß
Datum 16.03.2021  16:00 Uhr

Zu welchem Zeitpunkt der Infektion können Schnelltests eingesetzt werden?

Da die Empfindlichkeit von Schnelltests im Vergleich zur PCR geringer ist, sollte beim Getesteten eine hohe Viruslast (im Nasen-Rachen-Raum) vorliegen. Laut Angaben des PEI ist dies in der präsymptomatischen Phase, das heißt ein bis drei Tage vor Symptombeginn, und in der frühen symptomatischen Phase der Erkrankung innerhalb der ersten fünf bis sieben Tage der Fall. Bei Personen, bei denen der Symptombeginn länger als sieben Tage zurückliegt, seien eine geringere Viruslast und damit verbunden falsch negative Ergebnisse wahrscheinlicher.

Wie wird das Testergebnis richtig abgelesen?

Auf der Testkassette des Schnelltests befinden sich neben dem Sichtfeld zwei Buchstaben »C« und »T«. »C« steht dabei jedoch nicht für »Corona«, sondern für »Control«. In diesem Bereich wird die Kontrolllinie angezeigt, die Auskunft darüber gibt, ob der Test richtig durchgeführt wurde. »T« steht für »Test« und zeigt, ob die aufgetragene Probe SARS-CoV-2-Antigene enthält. Sind zwei Banden sichtbar, ist der Test positiv. Erscheint nur eine Bande im Kontrollfeld (auf Höhe von C), ist das Ergebnis negativ. Erscheint nur eine Bande im Testfeld oder gar keine, ist das Ergebnis ungültig und der Test sollte wiederholt werden.

Was ist bei einem positiven Testergebnis zu tun?

Fällt ein Schnelltest positiv aus, muss im Anschluss ein PCR-Test durchgeführt werden, der das Ergebnis noch einmal absichert. Betroffene sollten sich vorsichtshalber umgehend in Quarantäne begeben und ihren Hausarzt kontaktieren.

Besteht eine Meldepflicht?

Antigen-Schnelltests, die durch geschultes Personal durchgeführt werden, müssen gemäß Infektionsschutzgesetz an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Bei einem Selbsttest besteht diese Pflicht nicht.

Was ist bei der Anwendung eines Selbsttests zu beachten?

Wie bei allen Tests gilt, dass die Aussagekraft des Selbsttests von einer sachgemäßen Durchführung abhängt. Aus diesem Grund sollten Anwender die Beschreibung vor der Durchführung des jeweiligen Tests genau lesen. Wird beispielsweise der Abstrich falsch entnommen, kann sich dadurch das Ergebnis verfälschen. Vor und nach dem Test sollten die Hände gründlich gewaschen und/oder desinfiziert werden.

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