Fazit aus fünf Jahren Cannabis auf Rezept |
Das BfArM weist auf eine große Meldelücke hin. Obwohl Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet waren, wurden viele Verordnungen nicht gemeldet – offenbar liegen für weniger als die Hälfte der Patientinnen und Patienten tatsächlich Daten in der Begleiterhebung vor. Die Behörde vermutet, dass vor allem Hausärzte ihrer Meldepflicht nicht nachkamen. Denn die eingegangenen Meldungen stammten zu 52 Prozent von Anästhesisten, während Hausärzte nur 25 Prozent der Meldenden ausmachten. Laut Auswertungen von Krankenkassen – die die Therapien ja genehmigen mussten und somit alle Anträge erhielten – habe der Anteil der Anästhesisten an den Verordnungen jedoch lediglich zwischen 7 und 8 Prozent gelegen, der der Hausärzte dagegen zwischen 32 und 39 Prozent. »Die Meldungen in der Begleiterhebung stellen somit nicht die Versorgungsrealität dar«, heißt es dazu vom BfArM.
Das Bundesinstitut wies besonders auf ein Ergebnis bei der Behandlung mit Cannabisblüten hin: Das Durchschnittsalter der Behandelten war hier mit 45,5 Jahren vergleichsweise jung, mehr als zwei Drittel waren männlich. Bezogen auf den Gehalt der psychoaktiven Substanz THC wurden sie mit einer vielfach höheren Dosis therapiert und berichteten dreimal häufiger von einer euphorisierenden Wirkung. »Die Gefahr von Missbrauch und Abhängigkeit bei der Therapieplanung mit Cannabisblüten« sollte von Ärzten beachtet werden, erklärte das Bundesinstitut dazu.