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Masken für ALG-II-Empfänger
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Gefälschte Masken-Briefe erkennen

Noch bis zum 06. März erhalten nun auch Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) FFP2-Masken aus der Apotheke. Die entsprechenden Berechtigungsschreiben erhalten sie von ihrer Krankenkasse. Doch diese zeigen teils deutliche formale Unterschiede. In der Praxis stellt sie die Frage, wie Apotheken gefälschte Masken-Briefe identifizieren können?  Auf Nachfrage gibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen vermeintlichen Verifizierungstipp. 
AutorKontaktPZ
Datum 23.02.2021  14:30 Uhr
BMG: Apotheker sollen Farben überprüfen

BMG: Apotheker sollen Farben überprüfen

Auf Nachfrage der PZ beim BMG erklärte eine Ministeriumssprecherin zunächst, dass die Druckvorlage gemeinsam von den Ministerien für Arbeit und Gesundheit erstellt worden sei. »Es gibt daher Abweichungen zu dem ersten Schreiben mit dem Briefkopf der Bundesregierung.« In jedem Fall seien die Druckvorlagen an die Kassen und die PKV-Unternehmen gegangen, die dann den Druck selbst übernommen haben. Um die Echtheit der Briefe zu prüfen, schlägt das BMG den Apothekenteams vor:  »Die Apotheken können die Schreiben auf die farbliche Gestaltung prüfen.« Worauf sie dabei allerdings genau achten sollen, verrät das Ministerium nicht. 

Den Druck der Masken-Voucher für Risikopatienten hatte damals die Bundesdruckerei für die Krankenkassen übernommen. Durch die spezielle Bedruckung inklusive Wasserzeichen sind die Voucher einerseits recht fälschungssicher, andererseits hat die Prozedur länger als geplant gedauert, so dass sich die Versendung der Berechtigungsscheine verzögerte. Wahrscheinlich lag es an dieser Verzögerung, dass das Bundesministerium für Gesundheit  bei den Berechtigungsschreiben für die ALG-II-Empfänger jetzt auf die Bundesdruckerei verzichtet.

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