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Trauerbegleiter

Gemeinsam durch das Tal der Trauer

Trauernde Menschen zu begleiten erfordert Verantwortung, Sensibilität und ein vielschichtiges Wissen. Eine eigenständige Ausbildung oder einheitliche Lehrpläne gibt es dafür nicht. Der Berufsverband der Trauerbegleiter rät, auf verschiedene Qualitätsstandards zu achten.
Carina Steyer
02.03.2022  12:00 Uhr

Ehrenamt oder Hauptberuf

Wer Trauerbegleiter werden möchte, hat grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten: Er kann sich für ehrenamtliche Aufgaben wie die Leitung einer Selbsthilfegruppe weiterbilden oder eine vollständige Ausbildung zum Trauerbegleiter absolvieren. Für Erstere bietet der BVT den sogenannten »Befähigungskurs zur Trauerbegleitung im Ehrenamt« an. Der Kurs umfasst neben 80 Unterrichtseinheiten auch Peergruppenarbeit und Hospitationen. Dabei erarbeiten sich die Teilnehmer das notwendige Wissen, um Erwachsene mit nicht erschwerter Trauer in Einzelgesprächen und Gruppensettings zu unterstützen und bei erschwerter Trauer zu stabilisieren.

Zielgruppe für die Ausbildung zum hauptberuflichen Trauerbegleiter sind in erster Linie Menschen, die bereits eine Ausbildung im Gesundheits-, psychosozialen oder im Bereich der Seelsorge haben. Sie steht aber auch Personen mit langer Erfahrung im Ehrenamt offen. Viele Anbieter verlangen von den Bewerbern zudem ein Schreiben aus dem hervorgeht, warum sie die Tätigkeit ausüben möchten, was genau sie dazu motiviert. Die Ausbildung zum BVT-zertifizierten Trauerbegleiter wird unter dem Namen »Große Basisqualifikation zur Trauerbegleitung vorwiegend in beruflichen Kontexten« von sogenannten BVT-Qualifizierenden angeboten. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen wie eine abgeschlossene Ausbildung, mehrjährige Erfahrung in der Trauerbegleitung, Lehr- und Gruppenleitungserfahrungen sowie Weiterbildungen im Bereich Gesprächsführung und Beratung, therapeutisches Basiswissen und Erwachsenenbildung nachweisen können, bevor sie als Ausbilder arbeiten dürfen.

Lehrinhalte prüfen

Der BVT sieht für die Ausbildung zum Trauerbegleiter mindestens 200 Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vor. Hier werden Inhalte zu Fach-, Methoden-, Selbst und Sozial- sowie Handlungskompetenz vermittelt. Die Teilnehmer erwerben neben theoretischem Wissen über Trauerprozesse die Fähigkeit, dieses Wissen in der Beratungspraxis anzuwenden, Gespräche zu führen und Sitzungen zu gestalten. Sie lernen ein ausgelöstes Psychotrauma, eine depressive Erkrankung oder eine anhaltende Trauerstörung zu erkennen und können Betroffene an spezialisierte Psychotherapeuten weitervermitteln. Um die Grenzen der eigenen Fachkompetenz wahrnehmen zu können, ist Selbstreflexion wichtig, die neben der Selbstfürsorge ein permanenter Begleiter des Berufs ist. Peergruppenarbeit und Supervisionen durch erfahrene und entsprechend geschulte Kollegen sollten deshalb bereits Bestandteil der Ausbildung sein. Im Beruf helfen sie, das Erlebte zu verarbeiten und sich selbst abzugrenzen.

Die abgeschlossene Ausbildung befähigt laut BVT zur selbstständigen Begleitung von trauernden Menschen in Einzelgesprächen und Gruppensettings sowie zur Durchführung von Projekten zur Trauerbegleitung für verschiedene Berufsgruppen. Dabei können Personen mit nicht erschwerter und erschwerter Trauer begleitet und bei traumatischer oder komplizierter Trauer stabilisiert werden.

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