Gesunde Lebensverhältnisse für alle |
Lärm gilt als psychosozialer Stressfaktor, der das Wohlbefinden, die Lebensqualität und die Gesundheit beeinträchtigen kann. Ein wichtiger Ausgleichsfaktor, vor allem im städtischen Raum, sind Parkanlagen oder der Zugang zur freien Natur. Doch auch hier gibt es einen Zusammenhang zwischen Einkommen, Bildung und der Anzahl der zugänglichen Grünflächen in der Wohnumgebung. Das konnten Wissenschaftler vom Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung der Technischen Universität Berlin mit der Auswertung von Daten des sozio-ökonomischen Panels (SOEP) und des European Urban Atlas (EUA) für Deutschland nachweisen. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes müssen Kinder und Jugendliche in Städten (ab 20.000 Einwohnern) längere Fußwege zu einer öffentlichen Grünfläche zurücklegen, wenn sie aus einer Familie mit niedrigem Sozialstatus stammen.
Das Bewusstsein für die ungleiche Verteilung von Umweltressourcen, Wohnbedingungen und den damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen existiert seit gut 20 Jahren. Viele Städte und Gemeinden haben inzwischen in regionalen Projekten mit unterschiedlichen Ansätzen versucht, die Umwelt- und Lebensbedingungen in besonders belasteten Gebieten zu verbessern. Dabei zeigt sich immer wieder, dass Umweltgerechtigkeit ein Thema ist, bei dem zahlreiche Akteure aus Verwaltung, Politik und Verbänden gefragt sind. Besonders wichtig ist auch das Einbeziehen der Anwohner vor Ort. Hier zeigt sich immer wieder, dass Menschen mit geringem Sozialstatus seltener in der Lage sind, ihre Anliegen einzubringen und durchzusetzen als Menschen mit höherem Sozialstatus.
Am Anfang eines Umweltgerechtigkeitsprojektes steht in der Regel die Erhebung von Daten und Informationen. Mehrfach belastete Gebiete müssen identifiziert, analysiert und der konkrete Handlungsbedarf ermittelt werden. Am Ende wird ein sogenanntes Stadtquartier eingegrenzt. Dieses Gebiet hebt sich räumlich sowie in der sozialen oder ethnischen Struktur der Bewohner von anderen Bereichen der Stadt ab, muss aber nicht zwingend entlang von Stadtteil- oder Bezirksgrenzen verlaufen. Mitunter kann es sich bei den Gebieten auch um sehr kleinräumige Bereiche oder um einzelne Straßenzüge handeln.