Grausame Menschenrechtsverletzung |
Aus menschenrechtlicher Sicht ist FGM ein Versuch, Frauen eine untergeordnete Stellung zuzuweisen, indem man sie mit einem Stigma versieht, das sie stets daran erinnert, »nur Frauen« zu sein. Der Eingriff gilt weltweit als schwere Menschenrechtsverletzung und schwerer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonventionen.
In der EU gilt FGM als Straftat. In Deutschland sieht der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe zwischen 1 und 15 Jahren vor. Eine eventuelle Einwilligung der Patientin in den Eingriff entfaltet keine rechtfertigende Wirkung, da die Tat gegen die »guten Sitten« verstößt (§ 228 StGB). Auch wenn Eltern ihre Tochter für eine Genitalverstümmelung ins Ausland bringen, können sie dafür strafrechtlich verfolgt werden. Dafür reicht es, dass das Kind einen deutschen Wohnsitz hat. Deutschen Staatsbürgern droht zudem der Entzug des Passes.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat drei Hauptvarianten der Genitalverstümmelung klassifiziert. Darüber hinaus gibt es weitere Abwandlungen sowie Mischformen.
Eine Genitalverstümmelung und ihre Folgen sind lebenslange Begleiter der betroffenen Mädchen und Frauen. Mediziner können lediglich versuchen, die körperlichen Funktionen wieder herzustellen. Diese reichen von einfachen Wiedereröffnungen, um einen normalen Abfluss von Urin und Menstruationsblut zu ermöglichen, bis hin zu komplexen plastischen Operationen bei denen Chirurgen versuchen, die Klitoris zu rekonstruieren.
Der Verein Terre des Femmes hat eine Kontaktliste zusammengestellt, in der Betroffene erfahrene Ärzte, aber auch Ansprechpartner zu juristischen und sozialen Fragen finden .