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Genitalverstümmelung
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Grausame Menschenrechtsverletzung

Bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren Genitalien ohne medizinischen Grund teilweise oder komplett entfernt. Betroffene Mädchen und Frauen haben ein Leben lang mit enormen körperlichen und psychischen Folgen zu kämpfen. Viele Länder setzen auf Aufklärung, um der grausamen Tradition ein Ende zu bereiten.
AutorKontaktCarina Steyer
Datum 06.02.2023  08:00 Uhr

Verstoß gegen Menschenrechte

Aus menschenrechtlicher Sicht ist FGM ein Versuch, Frauen eine untergeordnete Stellung zuzuweisen, indem man sie mit einem Stigma versieht, das sie stets daran erinnert, »nur Frauen« zu sein. Der Eingriff gilt weltweit als schwere Menschenrechtsverletzung und schwerer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonventionen.

In der EU gilt FGM als Straftat. In Deutschland sieht der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe zwischen 1 und 15 Jahren vor. Eine eventuelle Einwilligung der Patientin in den Eingriff entfaltet keine rechtfertigende Wirkung, da die Tat gegen die »guten Sitten« verstößt (§ 228 StGB). Auch wenn Eltern ihre Tochter für eine Genitalverstümmelung ins Ausland bringen, können sie dafür strafrechtlich verfolgt werden. Dafür reicht es, dass das Kind einen deutschen Wohnsitz hat. Deutschen Staatsbürgern droht zudem der Entzug des Passes.

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