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Impfwissen

Gut geschützt bei Röteln

Treten Röteln im Kindesalter auf, gelten sie weitestgehend als harmlos. Doch bei Jugendlichen und Erwachsenen kann eine Infektion kompliziert verlaufen und bei Schwangeren sogar Schäden am ungeborenen Kind verursachen. Aus diesem Grund ist ein konsequenter Impfschutz essenziell.
AutorKontaktMichelle Haß
Datum 13.08.2020  16:00 Uhr

Schwangere schützen

Eine besondere Patientengruppe, die es vor einer Infektion zu schützen gilt, sind Schwangere. Infizieren sie sich mit dem Virus, kann es über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen werden. Eine Infektion des ungeborenen Kindes im Mutterleib bezeichnen Mediziner als Röteln-Embryopathie. Sie kann beim Kind schwere Organschäden beispielsweise am Herz, Auge oder Innenohr, seltener an Organen wie Gehirn, Leber oder Milz hervorrufen. Auch Früh- und Fehlgeburten sind möglich.

Wie stark eine Rötelinfektion das ungeborene Kind im Mutterleib schädigt, ist unter anderem vom Stadium der Schwangerschaft abhängig. Vor allem in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen (SSW) besteht ein besonders hohes Risiko für das ungeborene Kind. Hier wurden bei bis zu 90 Prozent der Fälle Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Kindes beobachtet. Im weiteren Schwangerschaftsverlauf nimmt das Risiko dafür ab. Ab der 20. SSW wird nur noch selten von Schädigungen des Kindes berichtet. Kinder, die an einer Röteln-Embryopathie erkrankt waren, sind auch noch im ersten Jahr nach ihrer Geburt hochinfektiös, da sie das Virus in hohen Mengen  über die Atemwege und den Urin ausscheiden.

Aufgrund des hohen Risikos für das ungeborene Kind sollten Frauen vor einer Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen lassen. Die STIKO empfiehlt bei ungeimpften oder nur einmal geimpften Frauen sowie bei unklarer Impfanamnese die Immunisierung unverzüglich nachzuholen. Eine Impfung gegen Röteln während der Schwangerschaft ist nicht mehr möglich. Da hierzulande inzwischen kein Röteln-Einzelimpfstoff mehr verfügbar ist, ist die Impfung nur noch per Kombivakzine möglich.

Dies stellt in der Praxis jedoch kein Problem dar. Zwischen Impfung und Schwangerschaft sollte mindestens ein Monat Abstand liegen. Hatten ungeschützte Schwangere Kontakt mit einem Erkrankten, sollten sie unbedingt einen Arzt aufsuchen, damit dieser weitere Untersuchungen durchführen kann. Generell gilt: Ein Rötelnverdacht bei Schwangeren muss unbedingt umfassend labordiagnostisch abgeklärt werden.

Impfstoff Herstellername Besonderheiten
Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Lebendvirusimpfstoff M-M-RVAX-PRO® Verwendung ab 12 Monaten1
Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Lebendvirusimpfstoff Priorix Verwendung ab 10 Monaten2
Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-(MMRV)-Lebendvirusimpfstoff ProQuad® Verwendung ab 12 Monaten1
Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-(MMRV)-Lebendvirusimpfstoff Priorix-Tetra Verwendung ab 12 Monaten2
bis zu einem Alter von 12 Jahren
Auf einen Blick: Eine Auswahl von Röteln-Kombinationsimpfstoffen, die derzeit vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen sind. 1) Falls ein früherer Impfschutz notwendig ist, kann der Impfstoff Kindern im Alter von 9 bis 12 Monaten gem
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