Gut geschützt bei Röteln |
Die erste Rötelnimpfung sollte im Alter zwischen 11 und 14 Monaten – meist im Rahmen der sechsten Vorsorgeuntersuchung (U6) – erfolgen. / Foto: Getty Images/Westend61
Röteln zählen zu den Kinderkrankheiten, doch Personen jeden Alters können sich mit dem Virus infizieren. In ungeimpften Bevölkerungsteilen tritt eine Infektion bei 80 bis 90 Prozent der Fälle im Kindesalter – meist zwischen sechs und acht Jahren – auf. Eine durchlaufene Infektion schützt ein Leben lang.
Bisher ist nur der Mensch als einziger Wirt des Virus bekannt. Die Übertragung erfolgt über eine Tröpfcheninfektion beispielsweise beim Sprechen oder Niesen. Nach Eintritt über den oberen Respirationstrakt vermehrt sich das Virus im lymphatischen Gewebe, weshalb die Lymphknoten häufig schon zu Beginn der Erkrankung geschwollen sind. Die Inkubationszeit, das heißt die Dauer bis erste Krankheitszeichen auftreten, beträgt zwei bis drei Wochen. Jedoch sind Infizierte bereits eine Woche vor bis eine Woche nach Abklingen des Hautauschlages ansteckend.
Dieser rötliche – häufig auch als masernähnlich beschriebene – Hautausschlag dürfte wohl das bekannteste Krankheitszeichen einer Rötelninfektion sein. In der Regel juckt er nicht und ist oft auch nur schwach sichtbar. Das klinische Erscheinungsbild ist häufig sehr unspezifisch, sodass die Infektion mit anderen Kindererkrankungen verwechselt werden kann. Aus diesem Grund lässt sich aus dem Hautausschlag – auch wenn er als charakteristisch für die Erkrankung gilt – in der Praxis nicht immer direkt auf eine Rötelninfektion schließen.
Der Hautausschlag beginnt in der Regel im Gesicht, oft hinter den Ohren, und breitet sich von dort über den Rumpf innerhalb weniger Stunden am ganzen Körper aus. Nach ein bis drei Tagen verblassen die hellroten Flecken in der Regel schon wieder. Andere Symptome wie erkältungsähnliche Beschwerden, eine erhöhte Temperatur oder eine Bindehautentzündung (Konjunktivitis) bessern sich in der Regel innerhalb einer Woche und treten häufig schon vor dem typischen Exanthem auf. Häufig sind die Lymphknoten im Bereich des Nackens und hinter den Ohren geschwollen, da sich hier das Virus vermehrt.
An sich verläuft eine Rötelninfektion im Kindesalter meist ohne weitere Komplikationen und gilt als harmlos. Viele Kinder zeigen zudem keine Begleitsymptome, sondern nur den Hautausschlag. Etwa die Hälfte der Infizierten sind sogar frei von Symptomen. Doch Vorsicht: Auch bei asymptomatischen Verläufen besteht Ansteckungsgefahr. Ähnlich wie bei anderen Kinderkrankheiten kann eine Rötelninfektion mit zunehmenden Alter jedoch einen schweren Verlauf nehmen. Bei Jugendlichen und Erwachsenen sind die Erkältungssymptome häufig verstärkt, sie fühlen sich schwächer, und es können verschiedene Komplikationen wie eine Bronchitis, eine Mittelohrentzündung oder Entzündungen am Herzen auftreten. Frauen klagen zudem häufig über geschwollene und schmerzende Gelenke, sogenannte Polyarthralgien und Arthritiden.
Eine ursächliche Behandlung einer Röteln-Erkrankung gibt es nicht. Therapiert wird in der Regel symptomatisch mit Schmerz- und teilweise fiebersenkenden Mitteln. Erkrankte sollten sich während der akuten Krankheitsphase ausruhen und den Kontakt zu anderen Menschen, aber vor allem Schwangeren meiden. Seit 2013 besteht eine Meldepflicht für Röteln. Zudem dürfen Infizierte Gemeinschaftseinrichtung wie Kindergärten oder Schulen nicht besuchen. Wann dies nach einer Infektion wieder möglich ist, entscheidet der behandelnde Arzt oder unter Umständen sogar die zuständige Gesundheitsbehörde.
Der beste Schutz vor einer Infektion mit Röteln ist nach wie vor eine aktive Immunisierung. Gemäß Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erfolgt die Grundimmunisierung in zwei Dosen gemeinsam mit der Impfung gegen Mumps und Masern als sogenannte Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Impfung beziehungsweise als Masern- Mumps- Röteln- Varizellen-(MMRV)- Impfung. Ein Einzelimpfstoff ist hierzulande seit 2012 nicht mehr erhältlich.
Die erste Schutzimpfung sollte im Alter zwischen 11 und 14 Monaten erfolgen, in der Regel geschieht dies im Rahmen der sechsten Vorsorgeuntersuchung (U6). Geimpft werden kann bereits ab einem Alter von 9 Monaten. Dies ist vor allem dann angezeigt, wenn das Kind vor dem vollendeten 11. Lebensmonat eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen soll. Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, wird die zweite Impfdosis frühestens vier Wochen nach der ersten verabreicht, spätestens jedoch gegen Ende des zweiten Lebensjahrs. Wurde die Erstimpfung vor Erreichen des 11. Monates durchgeführt, muss die zweite Impfung bereits zu Beginn des zweiten Lebensjahres gegeben werden, da im ersten Lebensjahr Antikörper der Mutter im Blut des Kindes enthalten sind. Diese können unter Umständen die Impfviren neutralisieren. Versäumte Impfungen sollten gemäß der Empfehlungen der STIKO schnellstmöglich nachgeholt werden.
Eine besondere Patientengruppe, die es vor einer Infektion zu schützen gilt, sind Schwangere. Infizieren sie sich mit dem Virus, kann es über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen werden. Eine Infektion des ungeborenen Kindes im Mutterleib bezeichnen Mediziner als Röteln-Embryopathie. Sie kann beim Kind schwere Organschäden beispielsweise am Herz, Auge oder Innenohr, seltener an Organen wie Gehirn, Leber oder Milz hervorrufen. Auch Früh- und Fehlgeburten sind möglich.
Wie stark eine Rötelinfektion das ungeborene Kind im Mutterleib schädigt, ist unter anderem vom Stadium der Schwangerschaft abhängig. Vor allem in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen (SSW) besteht ein besonders hohes Risiko für das ungeborene Kind. Hier wurden bei bis zu 90 Prozent der Fälle Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Kindes beobachtet. Im weiteren Schwangerschaftsverlauf nimmt das Risiko dafür ab. Ab der 20. SSW wird nur noch selten von Schädigungen des Kindes berichtet. Kinder, die an einer Röteln-Embryopathie erkrankt waren, sind auch noch im ersten Jahr nach ihrer Geburt hochinfektiös, da sie das Virus in hohen Mengen über die Atemwege und den Urin ausscheiden.
Aufgrund des hohen Risikos für das ungeborene Kind sollten Frauen vor einer Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen lassen. Die STIKO empfiehlt bei ungeimpften oder nur einmal geimpften Frauen sowie bei unklarer Impfanamnese die Immunisierung unverzüglich nachzuholen. Eine Impfung gegen Röteln während der Schwangerschaft ist nicht mehr möglich. Da hierzulande inzwischen kein Röteln-Einzelimpfstoff mehr verfügbar ist, ist die Impfung nur noch per Kombivakzine möglich.
Dies stellt in der Praxis jedoch kein Problem dar. Zwischen Impfung und Schwangerschaft sollte mindestens ein Monat Abstand liegen. Hatten ungeschützte Schwangere Kontakt mit einem Erkrankten, sollten sie unbedingt einen Arzt aufsuchen, damit dieser weitere Untersuchungen durchführen kann. Generell gilt: Ein Rötelnverdacht bei Schwangeren muss unbedingt umfassend labordiagnostisch abgeklärt werden.
| Impfstoff | Herstellername | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Lebendvirusimpfstoff | M-M-RVAX-PRO® | Verwendung ab 12 Monaten1 |
| Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Lebendvirusimpfstoff | Priorix | Verwendung ab 10 Monaten2 |
| Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-(MMRV)-Lebendvirusimpfstoff | ProQuad® | Verwendung ab 12 Monaten1 |
| Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-(MMRV)-Lebendvirusimpfstoff | Priorix-Tetra |
Verwendung ab 12 Monaten2 bis zu einem Alter von 12 Jahren |