PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook

Medikamenten-Austausch
-
Neue Regeln für den Biologika-Austausch

Biologika müssen in der Apotheke künftig unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden – und zwar nicht nur bei bestehenden Rabattverträgen. Ab dem 1. April gelten dieselben Preisvorgaben wie bei Generika. Im Rahmenvertrag sollen bis zum Monatswechsel noch einige Anpassungen umgesetzt werden.
AutorKontaktPZ
AutorKontaktPTA-Forum
Datum 12.03.2026  08:00 Uhr

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Kriterien für den Austausch schon im Dezember festgelegt. In der Folge hatte auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an der Empfehlung nichts auszusetzen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Neuregelung zum 1. April in Kraft.

In der Praxis steht eine vollständige Gleichstellung des Biologika-Austauschs mit den bereits geltenden rahmenvertraglichen Regelungen an. Das heißt: Bei Bestehen eines Rabattvertrags muss dieser beachtet werden, ansonsten muss die Apotheke eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgeben.

Der G-BA hat der Austauschpflicht aber Grenzen gesetzt. Gemäß dem neuen § 40c der Arzneimittel-Richtlinie muss die Apotheke Folgendes prüfen:

  • Das abzugebende Produkt muss für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet sowie mindestens für dieselben Applikationsarten zugelassen sein wie das verordnete.
  • Das abzugebende und das verordnete Produkt müssen in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sein und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzen. Bei Arzneimitteln mit gleicher Darreichungsform muss zudem das Behältnis (Fertigspritze, Fertigpen, Patrone etc.) übereinstimmen.
  • Eine Ersetzung kann grundsätzlich im Verhältnis eines Referenzarzneimittels zu seinen Biosimilars sowie zwischen Biosimilars untereinander erfolgen, sofern diese mit Bezug auf dasselbe Referenzarzneimittel zugelassen sind.

Eine Übersicht über die biotechnologisch hergestellten Referenzarzneimittel und die zugehörigen Biosimilars und Bioidenticals findet sich in Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie.

TEILEN
Datenschutz
THEMEN
Biologika
Mehr von Avoxa