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Pharmakovigilanz
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Helfende Hände für sichere Therapie

Der eher sperrige Begriff der Pharmakovigilanz hat ganz viel mit der täglichen Arbeit in der öffentlichen Apotheke zu tun. Fallen hier doch Qualitätsmängel von Arzneimitteln auf oder nennt der Patient Auffälligkeiten bei der Medikamenteneinnahme. Diese Informationen müssen aufbereitet, bewertet und weitergeleitet werden. Eventuell resultiert ein Rote-Hand-Brief.
AutorKontaktElke Wolf
AutorKontaktCarolin Lang
Datum 23.02.2021  16:00 Uhr

Der Blaue-Hand-Brief

Beim sogenannten Blaue-Hand-Brief handelt es sich um offizielles Schulungsmaterial zu Arzneimitteln. Das Symbol der blauen Hand ist dem des Rote-Hand-Briefs nachempfunden und dient als Kennzeichnung dafür, dass das vorliegende Material behördlich geprüft und genehmigt wurde. Es dient als Ergänzung zur Packungsbeilage und zur Fachinformation und kann durch die zuständige Bundesoberbehörde angeordnet werden, wenn besondere Informationen zur Minimierung bestimmter Arzneimittelrisiken für erforderlich gehalten werden. Die zuständige Behörde kontrolliert und genehmigt das vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellte Material anschließend. Inhaltlich kann es sich dabei zum Beispiel um Leitfäden und Checklisten für Fachkreise oder Informationsbroschüren und Ausweise für Patienten handeln. Die Verteilung an Ärzte und Apotheken erfolgt durch den pharmazeutischen Unternehmer. BfArM und PEI stellen die Materialien außerdem online zur Verfügung.

Anlass für die im Jahr 2016 eingeführte Kennzeichnung waren Hinweise der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), dass besagtes Schulungsmaterial beim Empfänger offenbar leicht mit Werbung verwechselt und entsorgt wird, was in der Vergangenheit vereinzelt zu Medikationsfehlern führte.

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