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Fahrradunfälle

Helme retten Leben

Kopfverletzungen gelten als Hauptverletzungsform bei lebensgefährlich verletzten Radfahrern. Fahrradhelme können das Ausmaß der Verletzungen stark reduzieren – wenn sie richtig getragen werden.
Carina Steyer
21.03.2025  08:30 Uhr

Schutz in eigener Verantwortung

Ob ein Helm getragen wird, liegt in Deutschland derzeit in der Eigenverantwortung eines jeden Radfahrers. Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht, auch nicht für E-Bikes mit hybridem Antrieb, die beim Treten unterstützen und sich beim Erreichen von 25 km/h automatisch abschalten (sogenannte Pedelecs). Klar abgegrenzt von dieser Regelung werden Elektrofahrräder, die mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h ausgestattet sind, sowie E-Bikes, die allein durch den Motor und ohne Tretunterstützung Geschwindigkeiten von 25 km/h beziehungsweise 45 km/h erreichen können. Sie alle gelten verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge und dürfen nur mit entsprechendem Helm gefahren werden. Das Nutzen von Radwegen ist teilweise erlaubt.

Verkehrsverbände wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) oder der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) sowie medizinische Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die DGU empfehlen grundsätzlich allen Radfahrern – egal auf welchem Rad und unabhängig vom Alter – ausdrücklich das Tragen eines Helmes. Sie weisen aber auch auf zwei besondere Risikogruppen hin: Kinder fallen bei Fahrradunfällen zwar meist aus niedriger Höhe und bei niedriger Geschwindigkeit, aber ihr Gehirn reagiert auf die Energie, die bei Stürzen einwirkt, empfindlicher. Die Folgen eines Schädelhirntraumas sind bei ihnen deshalb schwerwiegender als bei Erwachsenen und das Tragen eines Helmes ist besonders wichtig. Die DGOU weist zudem darauf hin, dass die Folgen einer Kopfverletzung nicht immer unmittelbar nach dem Unfall abzusehen sind. Nach aktueller Studienlage könne ein leichtes Schädelhirntrauma im Kindesalter zu Entwicklungsverzögerungen und im Erwachsenenalter zu langfristigen kognitiven Leistungsminderungen führen.

Zur zweiten Risikogruppe gehören ältere Menschen. Sie haben aufgrund nachlassender Fähigkeiten in puncto Balance, Koordination und Reaktionsfähigkeit ein grundsätzlich höheres Risiko für Fahrradunfälle. Zudem steigt das Risiko, bei einem Sturz schwere oder tödliche Verletzungen zu erleiden, mit dem Alter an. Auch die Einnahme von Medikamenten kann ein Risikofaktor sein, der mit zunehmendem Alter häufiger auftritt. So weist die DGOU darauf hin, dass ein und derselbe Sturz bei einem jungen Menschen möglicherweise nur eine leichte Gehirnerschütterung nach sich zieht, bei einem älteren Radfahrer aber zu einer schweren Hirnblutung führen kann, wenn er blutverdünnende Medikamente einnimmt.

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