Herztransplantation mit Hindernissen |
Um mögliche Einflussnahmen zu verhindern, sind die Bereiche Organspende, -vermittlung und -transplantation organisatorisch und personell voneinander getrennt. In Deutschland ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) als bundesweite Koordinierungsstelle für postmortale Organspenden mit dem Ablauf der Spende betraut. Sie wird kontaktiert, wenn bei einem Patienten der Hirntod eingetreten ist. Die Untersuchungen dazu sind in den Richtlinien der Bundesärztekammer festgelegt und müssen von zwei Ärzten unabhängig voneinander durchgeführt sowie protokolliert werden. Beide Ärzte müssen mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen haben, mindestens einer von ihnen muss Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein.
Ein DSO-Koordinator überprüft die Untersuchungsprotokolle, kann im Angehörigengespräch unterstützen und ist als Ansprechpartner für das medizinische Personal vor Ort. Liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, werden die für die Vermittlung der Organe notwendigen Parameter erhoben und von der DSO an die Stiftung Eurotransplant (ET) mit Sitz in den Niederlanden weitergeleitet. Sind passende Empfänger ermittelt, werden die behandelnden Krankenhäuser kontaktiert und die Patienten auf die Transplantation vorbereitet.
Für Angehörige kann eine Organspende äußerst belastend sein. Dazu kann der Umstand beitragen, der Spende zuzustimmen, ohne den Willen des Verstorbenen zu kennen. Aber auch, dass die intensivmedizinischen Maßnahmen bis zur Organentnahme fortgeführt werden, ist mitunter schwer auszuhalten. Vorgeschrieben ist, dass Angehörige über den Termin zur Organentnahme informiert werden und ausreichend Zeit und Raum bekommen, um sich im gewünschten Rahmen zu verabschieden.
Die Organentnahme selbst erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie Operationen zu Heilungszwecken, auch die Operationswunden werden anschließend sorgfältig verschlossen. Angehörige haben das Recht, den Verstorbenen nach dem Eingriff zu sehen und sich ebenso zu verabschieden wie Angehörige anderer Verstorbener.
Grundsätzlich ist per Transplantationsgesetz festgelegt, dass Organspender und -empfänger sowie deren Angehörige anonym bleiben müssen. Seit 2019 wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass die Angehörigen eines Spenders durch die DSO über das Ergebnis der Transplantation informiert werden. Auch die Weiterleitung von anonymisierten Dankesschreiben von Organempfängern an die Angehörigen des Spenders ist möglich. Wenn Angehörige antworten möchten, können sie ebenfalls ein Schreiben an die DSO übergeben. Diese leitet es an das Transplantationszentrum des Empfängers weiter, dort wird es schließlich übergeben. Trotz gewahrter Anonymität hilft dieses System vielen Angehörigen im Trauerprozess und lässt seltener Zweifel an der Organspende aufkommen.