Hochansteckende Blasen und Krusten |
Da es sich bei der Borkenflechte um eine hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit handelt, ist es wichtig, an die Erkrankten oder Eltern von erkrankten Kindern einige Verhaltenstipps weiterzugeben. Besteht eine Infektion oder der Verdacht darauf, dürfen laut Infektionsschutzgesetz keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kita besucht werden. Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Erkrankung der Einrichtung zu melden. Eine Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten ist erst wieder möglich, wenn eine Ärztin oder ein Arzt keine Ansteckungsgefahr mehr sieht. In der Regel ist das 24 Stunden nach Beginn einer Behandlung mit Antibiotika der Fall – ohne Behandlung erst, wenn die Borkenflechte von selbst abgeheilt ist.
Allgemeine Hygienemaßnahmen können einer Infektion vorbeugen. Dazu gehört vor allem das regelmäßige Händewaschen mit Seife. Ist ein Familienmitglied erkrankt, ist es wichtig, den Ausschlag nicht anzufassen und getrennte Handtücher zu benutzen. Möglichst die gesamte Kleidung sowie Handtücher und Bettwäsche sollten bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.