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Bundestag

Höherer Kassenabschlag beschlossen

Der Bundestag hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für Apotheken bedeutet das finanzielle Einbußen – der Kassenabschlag wird nun in den Jahren 2023 und 2024 von derzeit 1,77 auf 2 Euro erhöht.
PZ
21.10.2022  10:00 Uhr

Kritische Stimmen

Die Opposition kritisierte das Gesetz. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), erklärte, dass mit dem Gesetz lediglich Probleme verschoben würden. Lauterbach müsse ehrlich zugeben, dass es durch sein Gesetz Leistungskürzungen gebe, denn es belaste Ärzte, Apotheken, die Pharmaindustrie und auch die Beitragszahler. Auch der CSU-Politiker und Arzt Stephan Pilsinger warnte vor den Sparmaßnahmen und bezog sich dabei explizit auf die Apotheken. »Noch vor wenigen Monaten haben sie den Leistungserbringern zu Recht gedankt, jetzt kürzen Sie Zahnärzten, Ärzten und Apothekern das Honorar. (…) Die Einsparungen beim Packungsabschlag der Apotheken wird das Apothekensterben beschleunigen und die Versorgung verschlechtern.« Auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert warnte besonders vor den Sparmaßnahmen im Apothekenbereich. »Apotheken, die eh schon mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben, denen kürzen Sie das Honorar und verleihen Ihnen den Todesstoß«, so der AfD-Politiker.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Des Weiteren enthält das Gesetz die folgenden Maßnahmen:

  • Die vorhandenen Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
  • Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Milliarden Euro für 2023 um 2 Milliarden Euro erhöht.
  • Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds.
  • Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
  • Die Pharmaindustrie soll im Laufe des Jahres 2023 eine sogenannte »Solidarabgabe« in Höhe von 1 Milliarde Euro leisten.
  • Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs. Somit werden grundlegende Inhalte des 2011 eingeführten Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) geändert.
  • Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
  • Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

Die zweite Besprechung des Gesetzes im Bundesrat ist für den 28. Oktober vorgesehen. Das Gesetz ist allerdings nicht zustimmungspflichtig – die Länder können zwar Einspruch gegen das Gesetz einlegen, der Bundestag kann diesen Einspruch aber überstimmen.

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