Jugendliche in der Apotheke beraten |
Caroline Wendt |
07.07.2025 16:00 Uhr |
Wenn Jugendliche ein Arzneimittel ohne Erziehungsberechtigten in der Apotheke kaufen, muss sicher sein, dass sie Risiken und Nutzen der Therapie verstehen. / © Adobe Stock/Daisy Daisy
Ob rezeptfreies Schmerzmittel oder die erste eigene Dauermedikation – dürfen PTA und Apotheker Medikamente an Jugendliche überhaupt abgeben? Rechtlich gesehen gelten Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren als beschränkt geschäftsfähig (§§ 104 ff. BGB). Ihre Willenserklärungen – etwa der Kauf eines Arzneimittels – sind nur wirksam, wenn die Eltern zustimmen oder das Geschäft mit eigenen Mitteln getätigt wird (sogenannter Taschengeldparagraf, § 110 BGB). Letzteres ist jedoch im Apothekenkontext umstritten, da es sich bei Medikamenten nicht um alltägliche Konsumgüter handelt.
Die Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer (BAK) »Hinweise zur Abgabe von Arzneimitteln an Minderjährige« empfiehlt, OTC-Arzneimittel nicht an Kinder unter 14 Jahren abzugeben, wenn sie ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in die Apotheke kommen. Bei älteren Jugendlichen ist eine Einzelfallentscheidung erforderlich. Dabei sollte geprüft werden, ob der Heranwachsende Nutzen und Risiken der Medikation nachvollziehen und die Beratung verstehen kann. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine sichere Abgabe möglich. Anderenfalls kann – und sollte – die Abgabe verweigert werden. Ein kurzes Telefonat mit den Eltern kann in Zweifelsfällen für Klarheit sorgen. Insbesondere bei der Abgabe der Pille danach, ist eine ausführliche Beratung essenziell. Lesen Sie mehr dazu in unserm Titelbeitrag.
Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche zudem Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung selbstständig in Anspruch nehmen – dazu zählt auch das Einlösen eines Rezepts.
Ein häufiger Grund für den Besuch von Jugendlichen in der Apotheke sind Allergien. Laut der KiGGS-Studie des Robert-Koch-Instituts sind etwa 9 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Heuschnupfen betroffen. Für Jugendliche ab 12 Jahren sind in der Regel die gleichen Wirkstoffe und Dosierungen wie für Erwachsene geeignet.
Fragen Jugendliche nach Schmerzmitteln, sollten PTA und Apotheker zunächst nicht medikamentöse Maßnahmen in Betracht ziehen, rät die Apothekerkammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Bewegung, Wärme, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Entspannungstechniken und erholsamer Schlaf können bereits helfen, leichte bis moderate (Kopf-)Schmerzen zu lindern. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann ein geeignetes Schmerzmittel empfohlen werden.
Ibuprofen oder Paracetamol in altersgerechter Dosierung sind meist die Mittel der Wahl. Bei Paracetamol sollte – nicht zuletzt wegen der sogenannten Paracetamol-Challenge – auf dessen Lebertoxizität bei Überdosierung hingewiesen werden. ASS ist für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren aufgrund des Risikos für das Reye-Syndrom in der Regel nicht geeignet und sollte – wenn überhaupt – nur nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden. Auch Triptane, die bei erwachsenen Migränepatienten zur Selbstmedikation zugelassen sind, dürfen Jugendlichen unter 18 Jahren ausschließlich auf Rezept verordnet werden. Bei lokalen Beschwerden wie Rückenschmerzen können PTA und Apotheker schmerzlindernde Gele mit Ibuprofen oder Beinwellextrakt sowie Wärmepflaster empfehlen.
Klagen Mädchen über Regelschmerzen, kann der krampflösende Wirkstoff Butylscopolamin und bei stärkeren Beschwerden Ibuprofen oder Naproxen helfen. Hier gilt zu beachten: Ibuprofen wirkt in der Regel bereits nach etwa 15 Minuten und die Wirkung hält 6 bis 8 Stunden an. Naproxen wirkt bis zu 12 Stunden, doch tritt die Wirkung erst nach circa 30 bis 60 Minuten ein.