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Für ein Frühchen

Kapseln mit sehr viel Wirkstoff

Ein Kunde betritt am Freitag die Apotheke und überreicht der PTA Frau Sommer ein Rezept. Er sagt, seine zu früh geborene Tochter Klara brauche die verordneten Kapseln bis Montagmorgen.
AutorKontaktIngrid Ewering
Datum 18.01.2021  12:30 Uhr

Ausgleich durch Mehreinwaage

Sommer schaut in den Standgefäßen mit dem Markenfüllmittel und den beiden Wirkstoffsalzen. »Die Calciumsalze sind doch viel gröber!«, ruft sie überrascht. »Das soll homogen in einer Mischschale vermischt werden?«, fragt sie zögerlich. »Das hast Du gut erkannt!«, lobt ihre Kollegin. »Mikronisierte Wirkstoffe oder sehr feines Pulver mit lediglich vereinzelt Korngrößen über 100 µm können direkt mit Mannitol 35® verarbeitet werden.« »Aber was machen wir jetzt?«, fragt die PTA etwas ratlos. Die Apothekerin erwidert: »Ich habe bereits mit der Krankenhausapotheke Kontakt aufgenommen. Sie stellen die Kapseln als Defektur her und arbeiten mit der Kugelmühle.« »Aber so ein Gerät besitzen wir doch nicht!«, antwortet die PTA. »Ganz einfach, die beiden grobkristallinen Wirkstoffe müssen im Mörser zerkleinert werden.«, erklärt die Apothekerin und fährt fort: »Ich habe es bereits im NRF nachgelesen. Es ist 1-Prozent hochdisperses Siliciumdioxid als Mahlhilfe zuzusetzen.« Frau Sommer erwidert: »Das klingt logisch, aber dann wird doch der Arzneistoff verdünnt!«

»Gut mitgedacht!«, lobt die Apothekerin. »Dieser Verschnitt wird durch eine entsprechende Mehreinwaage ausgeglichen.« Als sie die fragenden Augen ihrer Kollegin sieht, erläutert sie weiter: »Durch den Zusatz von 1 Prozent Aerosil® enthält 1 g dieser vermahlenen Mischung lediglich 0,99 g Wirkstoff und 0,01 g hochdisperses Siliciumdioxid. Deshalb ist die Einwaage zu erhöhen auf 1,010 g Wirkstoff-Aerosil®-Mischung.« Die Approbierte ergänzt, dass dieser Mahlfaktor mit den tatsächlichen Einwaagen berechnet werden muss.

Folgende Herstellungsanweisung für die Vermahlung wird erstellt:

  • circa 4,000 g Calciumglycerophosphat + 0,0400 g Aerosil® in einem rauen Mörser vermahlen → Davon sind anstelle von 3, 5721 g Wirkstoff dann für die vorliegende Verordnung 3,6078 g wirkstoffhaltige Vermahlung abzuwiegen.
  • circa 4,5000 g Calciumgluconat + 0,0400 g Aerosil® in einem rauen Mörser vermahlen → Davon sind anstelle von 4,2210 g Wirkstoff dann für die vorliegende Verordnung 4,2632 g wirkstoffhaltige Vermahlung abzuwiegen.

Durch die Angabe der Soll-Einwaage von vier Stellen nach dem Komma wird klargestellt, dass tatsächlich die Analysenwaage anstelle der zweistelligen Rezepturwaage einzusetzen sei.

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