»Kein verhandlungsfähiges Angebot« |
Neben TGL Nordrhein verhandelt die Adexa auch mit der ADA über neue Tarifgehälter. / Foto: Getty Images/Stockfotos-MG
Derzeit verhandeln TGL, ADA und die Adexa neue Gehaltstarife für die Apothekenangestellten. Die Adexa will insgesamt 10,5 Prozent mehr für alle Berufsgruppen, auch für die Auszubildenden. Das hatte sie bereits im Oktober an den ADA adressiert. Zuvor hatte sie den Gehaltstarif mit der ADA zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) sowie ADA-Chef, reagierte damals verhalten. Er sagte zur PZ, dass »man mit einer solchen Forderung rechnen konnte«. Angesichts der Kostenentwicklung sei sie »nichts Ungewöhnliches«. Auf der anderen Seite stünden aber die Finanzausstattungen der Apotheken. Diese müssten bei Gehaltsverhandlungen »immer mit eingepreist werden«.
Für das Tarifgebiet Nordrhein lautet die Adexa-Forderung plus 11,5 Prozent. Dafür gab es von Arbeitgeberseite aber wohl schon eine Absage. Mit dem jüngsten Angebot der TGL scheinen die Bemühungen nun weiter ins Stocken zu geraten. Nachdem Adexa und TGL am 5. Dezember weiter über Tarifanpassungen verhandelt hatten und ergebnislos auseinandergegangen waren, sei die jüngste Offerte »ein noch weiter verschlechtertes Angebot«, so die Gewerkschaft. Außer einer Erhöhung um 50 Euro für die PKA zum 1. Januar 2024 und weiteren 50 Euro zum 1. Januar 2025 würden demnach alle anderen Berufsgruppen auf dem Niveau von 2023 eingefroren – und auch alle Ausbildungsvergütungen. Was die TGL in der ergebnislosen Vorrunde offeriert hatte, teilte die Adexa nicht mit.
»Dies ist kein verhandlungsfähiges Angebot«, sagte Tanja Kratt, Adexa-Vorstand sowie Leiterin der Tarifkommission, zu der neuen Entwicklung. Die Angestellten in Nordrhein seien im November für ihre Arbeitgeber und eine höhere Honorierung der Apothekenleistung auf die Straße gegangen. Nun sollten sie für zwei weitere Jahre mit hohen Reallohnverlusten abgespeist werden. »Und selbst für die PKA ist das keine freiwillige Erhöhung, sondern geht lediglich auf die Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns in 2024 und 2025 zurück«, so Kratt.