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Recht auf Vergessenwerden

Keine Benachteiligung für Krebsüberlebende

Wer als Kind oder Jugendlicher an Krebs erkrankt und überlebt, erfährt hierzulande zum Teil noch Jahrzehnte später Benachteiligungen in sozialen und finanziellen Bereichen. Das müsse sich ändern, fordern der Verein Survivor Deutschland und die Deutsche Kinderkrebsstiftung.
AutorKontaktCaroline Wendt
Datum 16.05.2025  08:30 Uhr
Keine Benachteiligung für Krebsüberlebende

»Insgesamt sind wir ganz schön viele«, sagte Eva Wild, Vorstandsmitglied von Survivor Deutschland, bei einer Pressekonferenz. Mit »wir« meint sie Menschen, die eine Krebserkrankung im Kindes- oder Jugendalter überlebt haben, auch Survivor genannt. Jährlich erkranken etwa 2200 Kinder und Jugendliche in Deutschland. Dank der Fortschritte in Diagnostik und Therapie überstehen inzwischen circa 82 Prozent die Krankheit, sodass etwa 40.000 Survivor in Deutschland leben.

Doch neben den medizinischen und psychologischen Herausforderungen, die die Erkrankung mit sich bringt, müssen viele Überlebende auch mit Diskriminierungen in sozialen und finanziellen Bereichen klarkommen, berichtete Wild, die selbst eine Krebserkrankung überstanden hat. In einer von Survivor Deutschland durchgeführten Umfrage gaben 77 Prozent der Teilnehmer an, schon einmal Benachteiligungen erfahren zu haben. »Die meisten davon im Bereich der Versicherungen«, so Wild. Denn die Gesundheitsfragen vor Abschluss muss jeder wahrheitsgemäß beantworten, sonst zahlt die Versicherung im Ernstfall nicht.

Zugang verwehrt

Vielen ehemaligen Krebspatienten würde beispielsweise der Zugang zu privaten Versicherungen verwehrt, auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sei mitunter nicht möglich. Andere Bereiche, in denen es Probleme gibt, seien zum Beispiel die Verbeamtung oder die Adoption von Kindern. »Krebs, beziehungsweise die Therapie, kann unfruchtbar machen. Deswegen bleibt einigen Betroffenen bei Kinderwunsch nur die Möglichkeit der Adoption«, berichtete Felix Pawlowski von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. Doch diese kann bei der Gesundheitsprüfung durch das entsprechende Jugendamt verwehrt werden.

»Die verschiedenen Diskriminierungen entbehren jeder medizinischen Grundlage und sollten kritisch hinterfragt werden«, erklärte die Kinderhämatoonkologin Dr. med. Ulrike Hennewig vom Universitätsklinikum Gießen. Das Rückfallrisiko von Menschen, die als Kind an Krebs erkrankten, sei viel geringer als bei späteren Krebsformen. Die Überlebensraten in Bezug auf Rückfälle glichen dem der Allgemeinbevölkerung.

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