Keine Benachteiligung für Krebsüberlebende |
Caroline Wendt |
16.05.2025 08:30 Uhr |
Daher fordert der Verein Survivor Deutschland zusammen mit der Deutschen Kinderkrebsstiftung in einem Positionspapier das »Recht auf Vergessenwerden«. Doch was genau heißt das? Es bedeutet, dass nach einer gewissen Zeit, beispielsweise nach fünf Jahren Heilungsbewährung, frühe Krebserkrankungen bei Versicherungen, Finanzgeschäften, Verbeamtung und Adoption nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.
In vielen europäischen Ländern gilt dieses Recht bereits; in Deutschland bestehe jedoch dringender Nachholbedarf. Und das, obwohl die Voraussetzungen im Grundgesetz vorhanden seien. Zum einen bestehe der allgemeine Persönlichkeitsschutz und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, und zum anderen dürfe niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt oder diskriminiert werden. Unterstützt werde dies vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Hinzu kommt, dass die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge ein Recht auf Vergessenwerden (auf Englisch: Right to be forgotten) beinhaltet. Die Mitgliedsländer haben bis November 2025 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen; in Deutschland sei diesbezüglich jedoch noch nichts passiert. Die Umsetzung dieser Richtlinie könnte der erste Schritt für eine umfassende Reform sein.