| Verena Schmidt |
| 14.10.2026 16:00 Uhr |
Besser erst prüfen: Ein Post ist schnell veröffentlicht, kann aber im Zweifel auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. / © IMAGO/Zoonar II
»Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen ihre Freizeit selbstbestimmt gestalten und sich auf die Meinungsfreiheit berufen«, heißt es in einem Online-Beitrag auf der Website von Adexa. Ein Arbeitsverhältnis verpflichte allerdings auch zur Rücksichtnahme auf Rechte und Interessen des Arbeitgebers, auch außerhalb der Arbeitszeit.
Entscheidend ist Adexa zufolge der Bezug zur Apotheke: Er könne etwa entstehen, wenn der Arbeitgeber im Profil genannt wird, Fotos im Kittel oder vor dem Apothekenlogo gepostet werden oder Kolleginnen und Kollegen darauf erkennbar sind. Ein Foto aus dem Backoffice könne gar unbeabsichtigt vertrauliche Daten oder Unterlagen preisgeben.
Kritik am Chef sei grundsätzlich erlaubt. »Die Grenze kann aber überschritten sein, wenn Beschäftigte Vorgesetzte oder Kollegen massiv beleidigen, menschenverachtende Inhalte verbreiten oder dem Betrieb erheblich schaden«, so Adexa. Je nach Einzelfall drohen dann arbeitsrechtliche Konsequenzen, die von der Abmahnung bis zur Kündigung reichen können. Maßgeblich seien hier Inhalt, Wortwahl, Anlass und Reichweite.
Bei geschlossenen Chatgruppen können Arbeitnehmer nicht allgemein darauf vertrauen, dass Äußerungen vertraulich bleiben. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2023 hervor. Das Gericht sah demnach eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers als gerechtfertigt an, der sich in einer WhatsApp-Chatgruppe mit sieben Mitgliedern beleidigend, fremdenfeindlich, sexistisch und menschenverachtend über Vorgesetzte und Arbeitskollegen geäußert hatte.
Vorsicht sollte man Adexa zufolge auch bei Likes und geteilten Inhalten walten lassen. »Im Netz wird nicht nur wahrgenommen, was jemand selbst schreibt, sondern auch, womit sich eine Person sichtbar identifiziert.« Wer seinen Arbeitgeber offen im Profil nenne, schaffe schnell einen beruflichen Bezug.
Die Apothekengewerkschaft empfiehlt, vor dem Absenden von Posts, Bildern und Likes zu prüfen: Würde ich diesen Satz auch im Teamraum sagen? Sind auf dem Bild Kollegen, Kunden oder vertrauliche Informationen zu erkennen? Ist meine Apotheke identifizierbar? Und wäre der Beitrag noch in Ordnung, wenn morgen ein Screenshot davon bei der Apothekenleitung läge?