Krank nach der Impfung |
Verena Schmidt |
28.07.2023 11:00 Uhr |
Das Phänomen Post-Vac-Syndrom ist noch wenig erforscht, die Ursachen sind unbekannt. Es gibt verschiedene Theorien, welche Vorgänge im Körper ablaufen könnten. Wie bei Long Covid könnte es auch beim Post-Vac-Syndrom zu einer Reaktivierung einer Epstein-Barr-Virus-(EBV-)Infektion kommen. Auch Autoantikörper, die durch eine übermäßig starke Aktivierung des Immunsystems durch die Impfung entstehen, könnten körpereigenes Gewebe angreifen und Autoimmunkrankheiten auslösen. Beim Post-Vac-Syndrom sollen unter anderem Autoantikörper gegen das Angiotensin-konvertierende Enzym 2 (ACE2), an das auch das Spike-Protein des Coronavirus andockt, sowie gegen das Beta-2-Glykoprotein, dessen Funktionen im Körper noch nicht komplett bekannt sind, eine Rolle spielen.
Leitlinien zur Behandlung von Post-Vac-Patienten gibt es aktuell nicht. Die Therapie richtet sich nach den jeweiligen Symptomen. Wie bei Long Covid probieren einige Patienten etwa eine Immunapherese, eine Art Blutwäsche, aus. Das Blut wird dabei außerhalb des Körpers »gereinigt« und anschließend dem Patienten wieder zugeführt. Medizinische Fachgesellschaften raten davon jedoch ab, denn wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise gibt es für diese Therapie bei diesem Syndrom nicht. Die teils hohen Kosten müssen die Patienten selbst tragen.
Kaum erforscht, keine Therapien, große Belastungen: Für Betroffene gibt es aktuell wenig Hilfe. Deutschlandweit gibt es lediglich zwei Anlaufstellen: eine Spezialambulanz am Universitätsklinikum Marburg sowie die Post-Covid-Fatigue-Sprechstunde an der Charité in Berlin. Wichtig sind daher wie auch bei Long und Post Covid weitere klinische Studien, um die Ursachen zu klären und womöglich zielgerichtete Therapien entwickeln zu können.
Eine (länger anhaltende) Impfnebenwirkung kann als Impfschaden anerkannt werden, wenn Betroffene durch eine öffentlich empfohlene Impfung eine gesundheitliche und wirtschaftliche Schädigung erlitten haben, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht. So ist es im Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert. Hält die Erkrankung länger als sechs Monate an beziehungsweise bestehen die Schäden länger als sechs Monate, haben die Geschädigten Anspruch auf staatliche Leistungen, etwa auf Rentenzahlungen oder die Übernahme von Behandlungskosten.
Dazu muss der Staat allerdings einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung anerkennen. Personen, bei denen der Verdacht auf einen Impfschaden besteht, können einen Antrag auf Anerkennung beim Versorgungsamt in dem Bundesland stellen, in dem sie wohnen. Bundesweit haben nach Informationen von »Zeit online« bis heute etwa 9000 Menschen einen Antrag auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens gestellt.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.