Lauterbach hält an PTA-Vertretung fest |
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat den Entwurf für sein Apotheken-Reformgesetz vorgelegt. / Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler
Laut Bericht hat Lauterbach den Entwurf am Mittwochnachmittag in die Ressortabstimmung gegeben. Das 49 Seiten starke Papier hat das Ministerium wiederum der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zur Vorabveröffentlichung gesteckt – wie es das schon im September mit den ersten Eckpunkten gemacht hatte.
Lauterbach hält demnach trotz aller Kritik daran fest, dass Apotheken künftig ohne Apotheker geleitet werden können, wenn ein Approbierter per Video zugeschaltet werden kann. Mindestens acht Stunden pro Woche soll sich die Apothekenleitung aber in der Filiale aufhalten. Und die PTA-Vertretung darf keine Betäubungsmittel (BtM) abgeben.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat allerdings bereits klargestellt, dass sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird, wenn dieser Passus noch enthalten ist.
Lauterbach plant laut FAZ zudem mit 100 »Zweigapotheken«. Davon darf jeder Inhaber künftig zwei eröffnen – zusätzlich zu Haupt- und Filialapotheken. In unterversorgten Regionen müssen diese vier Stunden am Tag betrieben werden und benötigen keine eigene Rezeptur.
Neu ist die Liberalisierung des Filialapothekensystems: So soll es künftig möglich sein, Filialen auch außerhalb benachbarter Kreise in einem größeren Umkreis zu betreiben. Die Prüfung und Herstellung von Arzneimitteln sollen an einer einzigen Apotheke des Verbunds durchgeführt werden dürfen. Auch in diesem Punkt geht Lauterbach in Richtung »Apotheke light«.
Die Reform sieht außerdem vor, dass die Leitung einer Filiale in Zukunft zwischen zwei Apothekern aufgeteilt werden kann, damit Teilzeit möglich wird. Der Inhaber darf die Filialleitung auch selbst übernehmen. Für »unterstützende Tätigkeiten« sollen die Apotheken auch Personal ohne »apothekenspezifische Ausbildung« mit relevanten Kenntnissen einstellen dürfen.
Bei der Vergütung will Lauterbach das Fixum in zwei Schritten erhöhen: auf 8,66 Euro 2025 und auf 9 Euro im Jahr 2026. Parallel soll aber prozentuale Vergütung von derzeit 3 Prozent schrittweise auf 2,5 und dann auf 2 Prozent fallen. Auch das hatte der Minister schon in seine Eckpunkte geschrieben. Ab 2027 sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband dann direkt über die Vergütung verhandeln.
Die Vergütung für die Notdienste soll angehoben werden. Pro Packung fließen künftig 28 statt bislang 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds. Das soll zusätzlich rund 50 Millionen Euro in den NNF spülen. Allerdings wird das Geld den Apotheken an anderer Stelle weggenommen: Der Zuschlag für die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) soll von 20 auf 13 Cent gekürzt werden.