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Medikationsfehler

Lösungen zum Einnehmen nicht einfach austauschbar

Flüssige Zubereitungen zum Einnehmen können sich in ihrer Dosierung unterscheiden, auch wenn sie formal wirkstoffgleich und austauschbar sind. Das Bulletin für Arzneimittelsicherheit macht auf das Potenzial für Medikationsfehler aufmerksam.
Juliane Brüggen
20.07.2021  14:00 Uhr

Aut-idem-Austausch genau prüfen

Zusammenfassend sollten bei der Verordnung, dem Austausch und der Dosierung von flüssigen Zubereitungen laut Bulletin für Arzneimittelsicherheit folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die Verordnung oder der Austausch von wirkstoffgleichen Arzneimittel kann das Risiko von Medikationsfehlern erhöhen.
  • Die verordnete Dosierung lässt sich nicht immer auf andere Dosiervorrichtungen und Applikationshilfen übertragen. Bei Angabe einer Tropfenzahl muss zum Beispiel auf die entsprechende Anzahl Milliliter Bezug genommen werden.
  • Wirkstoffe mit enger therapeutischer Breite, die der Arzt als Lösungen zum Einnehmen verordnet, tragen zu klinisch relevanten, aber grundsätzlich vermeidbaren Schäden für Patienten bei.
  • Bei der Kalkulation der Dosis können aufgrund unterschiedlicher Wirkstoffkonzentrationen Fehler passieren.
  • Der Austausch von Präparaten mit unterschiedlichen Dosiervorrichtungen, z.B. Tropfmonturen oder Pumpsysteme, kann zu Dosierungsfehlern führen.
  • Applikationshilfen wie Dosierspritzen und Pipetten können Irritationen oder Dosierungsfehlern hervorrufen, auch wenn sie vom selben Zulassungsinhaber stammen.
  • Auch bei identischer Wirkstoffkonzentration und Dosierung können physikochemische Unterschiede der Lösungen eine unterschiedliche Tropfanzahl begründen.

Für PTA und Apotheker bedeutet das, bei der Abgabe von flüssigen Zubereitungen zum Einnehmen besonders aufmerksam zu sein. Seit November 2020 ist die Angabe der Dosierung auf Rezepten Pflicht, was die Prüfung auf Plausibilität seitens der Apotheke erleichtert. Eine weitere Hilfe ist seit 2015 die Apothekensoftware, die gegebenenfalls darauf hinweist: »Achtung – Arzneimittel unterscheiden sich in den Bezugsgrößen-Angaben«. Erscheint die Meldung, ist zu genauer zu prüfen, ob der Austausch wirklich unbedenklich ist. Andernfalls besteht die Möglichkeit, den Austausch durch pharmazeutische Bedenken zu verhindern.

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