Lösungen zum Einnehmen nicht einfach austauschbar |
Juliane Brüggen |
20.07.2021 14:00 Uhr |
Zusammenfassend sollten bei der Verordnung, dem Austausch und der Dosierung von flüssigen Zubereitungen laut Bulletin für Arzneimittelsicherheit folgende Punkte berücksichtigt werden:
Für PTA und Apotheker bedeutet das, bei der Abgabe von flüssigen Zubereitungen zum Einnehmen besonders aufmerksam zu sein. Seit November 2020 ist die Angabe der Dosierung auf Rezepten Pflicht, was die Prüfung auf Plausibilität seitens der Apotheke erleichtert. Eine weitere Hilfe ist seit 2015 die Apothekensoftware, die gegebenenfalls darauf hinweist: »Achtung – Arzneimittel unterscheiden sich in den Bezugsgrößen-Angaben«. Erscheint die Meldung, ist zu genauer zu prüfen, ob der Austausch wirklich unbedenklich ist. Andernfalls besteht die Möglichkeit, den Austausch durch pharmazeutische Bedenken zu verhindern.
Im Jahr 2012 wurde die Arbeitsgemeinschaft für Arzneimitteltherapiesicherheit (AG AMTS) gegründet. In dieser arbeiten das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe eng zusammen, um auf Spontanberichte und andere Hinweise zu Medikationsfehlern zu reagieren. Fallbeispiele im aktuellen Bulletin für Arzneimittelsicherheit zeigen, welche regulatorischen Maßnahmen die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen können, z.B. wenn es um die Bezeichnung des Arzneimittels, Angaben in der Fach- und Gebrauchsinformation oder um die Verpackung und Kennzeichnung von Arzneimitteln geht. Laut BfArM sind diese Maßnahmen aber nicht immer ausreichend, um Medikationsfehler komplett zu unterbinden. Allen am Medikationsprozess Beteiligten (dazu zählen auch PTA und Apotheker) kommt daher eine hohe Verantwortung zu.
Das Bulletin für Arzneimittelsicherheit enthält Informationen aus den beiden Bundesoberbehörden BfArM und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und erscheint viermal im Jahr.