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Substitutionsausschluss
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Methylphenidat nicht immer austauschbar

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich mit der Aut-idem-Substitution von Methylphenidat-Retardpräparaten auseinandergesetzt. Diese sind nun teilweise von der Substitution ausgeschlossen.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 20.08.2024  12:00 Uhr

Einnahmehäufigkeit nicht aufgenommen

Der G-BA hat Unterschiede bei den Angaben zur Einnahmehäufigkeit in den Fachinformationen (zum Beispiel einmal täglich versus zweimal täglich) nicht mit in den Substitutionsausschluss aufgenommen. Hier bestehe kein erhöhtes Risiko für Patienten bei einem Aut-idem-Austausch, heißt es in den Tragenden Gründen zum Beschluss. Denn die Gebrauchsanweisung sei bei BtM mit Einzel- und Tagesdosis auf dem Rezept angegeben und Apotheken würden entsprechend  beraten. Auch unterschiedliche Einnahmehinweise (mit oder ohne Nahrung) stünden einem Aut-idem-Austausch nicht entgegen.

Gut zu wissen: Unabhängig von eventuellen Substitutionsregeln hat sowohl der Arzt – durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes – als auch die Apotheke – durch Anwenden pharmazeutischer Bedenken – die Möglichkeit, einen Aut-idem-Austausch zu verhindern.

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