Mit der PTA-Patenschaft gegen Nachwuchsmangel |
Katja Egermeier |
28.09.2023 14:30 Uhr |
Wichtig sei, so Barisch, dass es sich dabei nicht um ein duales System handelt. Die Mitarbeit ist freiwillig für alle Beteiligten – für die Schüler, die Schulen und die Apotheken. Daher müsse der Arbeitsvertrag auch unabhängig sein und nicht an die Pflichtpraktika gekoppelt, die PTA-Schülerinnen und -Schüler ohnehin absolvieren müssen. Diese müssen zudem den Mindestlohn erhalten. Hinsichtlich des zeitlichen Rahmens sei ein Nachmittag pro Woche, also 4 bis 5 Stunden, am sinnvollsten. Eine zeitliche Überforderung sollte in jedem Fall vermieden werden, vor allem in Prüfungszeiten. Hier sei eine flexible Gestaltung – in Prüfungszeiten weniger, dafür in den Ferien etwas mehr – wünschenswert.
Insgesamt seien die Hürden für eine Teilnahme an einer Patenschaft für beide Seiten – Apotheken wie PTA-Schülerinnen und -Schüler – sehr gering, so Barisch. Letztere fänden beispielsweise auf www.pta-patenschaft.de alle teilnehmenden Apotheken nach Postleitzahl aufgelistet und könnten dort eine Schnellbewerbung über die Website absetzen.
Seit Beginn des Projekts Mitte 2023 haben sich bereits 240 Apotheken für das Projekt gemeldet sowie 16 von insgesamt 21 PTA-Schulen. Teilnehmen können auch grenznahe Apotheken aus anderen Bundesländern, also Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz.